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   BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92   

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https://dejure.org/1992,9967
BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92 (https://dejure.org/1992,9967)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 B 8.92 (https://dejure.org/1992,9967)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 B 8.92 (https://dejure.org/1992,9967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Ein solcher Verstoß setzt voraus, daß die angegriffene Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 [BVerfG 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88]; 83, 82 [BVerfG 13.11.1990 - 1 BvR 275/90]).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 1 B 81.89

    "Grundsätzliche Bedeutungn der Rechtssache" - Anspruch auf Beibehaltung früherer

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Über die Bezeichnung des Geburtsortes verhält sich das Gesetz nicht (ebenso für die Bezeichnung des Geburtsortes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Paßgesetzes vom 19. April 1986, BGBl. I S. 537: Beschluß vom 26. Mai 1989 - BVerwG 1 B 81.89 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 12).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Der in Art. 20 GG verankerte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes verpflichtet den Gesetzgeber dazu, in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich sind, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]; 77, 170 <230 f. [BVerfG 21.10.1987 - 2 BvR 373/83]>; 77, 381 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Der in Art. 20 GG verankerte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes verpflichtet den Gesetzgeber dazu, in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich sind, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]; 77, 170 <230 f. [BVerfG 21.10.1987 - 2 BvR 373/83]>; 77, 381 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Ein solcher Verstoß setzt voraus, daß die angegriffene Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 [BVerfG 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88]; 83, 82 [BVerfG 13.11.1990 - 1 BvR 275/90]).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 8.92
    Der in Art. 20 GG verankerte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes verpflichtet den Gesetzgeber dazu, in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich sind, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]; 77, 170 <230 f. [BVerfG 21.10.1987 - 2 BvR 373/83]>; 77, 381 ).
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