Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6943
BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13 (https://dejure.org/2014,6943)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2014 - 8 B 31.13 (https://dejure.org/2014,6943)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2014 - 8 B 31.13 (https://dejure.org/2014,6943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2255/08
    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene Stadt B. Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2255/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 85/11 (1 K 2255/08 alt) - beigeladen: Stadt B.,.

    Das vorliegende Verfahren betrifft die in der Verfügungsberechtigung der Beigeladenen (Stadt B.) stehenden Flächen, d.h. das ursprünglich unter dem Aktenzeichen VG 1 K 2255/08 und dann beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen VG 1 K 85/11 geführte Verfahren.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2257/08
    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene Stadt Z. Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2257/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 87/11 (1 K 2257/08 alt) - beigeladen: Stadt Z.,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2256/08
    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die das beigeladene Land ... Verfügungsberechtigter ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2256/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 86/11 (1 K 2256/08 alt) - beigeladen: Land ...,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2258/08
    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene T. GmbH Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2258/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 88/11 (1 K 2258/08 alt) - beigeladen: T. GmbH,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2259/08
    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene D. AG Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2259/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 89/11 (1 K 2259/08 alt) - beigeladen: D. AG.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    - das Verfahren hinsichtlich "der von den vorstehend bezeichneten Abtrennungen nicht betroffenen Vermögenswerte" abgetrennt und unter Aufhebung der Beiladungen unter dem bisherigen Aktenzeichen VG 1 K 1922/08 fortgeführt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 84/11 (1 K 1922/08 alt),.

  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    Dieser kann allerdings erst dann zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles nicht mehr gewährleistet ist, dass das Urteil aufgrund des Inhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergangen ist (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 28 S. 5 f.), was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn eine Frist von fünf Monaten seit der Verhandlung verstrichen ist (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27; Schmidt, in: Eyermann, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und § 117 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13
    Im Übrigen ist die Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 [insoweit nicht in Buchholz abgedruckt]).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist;

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81

    Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 3.73

    Sperrkonto - Transfer ins Ausland - Kaufentgelt - Transfergeschäft

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Die Ablehnung der Rückübertragung der früher zur Herrschaft B. gehörenden, hier nicht verfahrensgegenständlichen ehemaligen Güter B. und P. wurde ebenfalls bestandskräftig (vgl. den Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen vom 30. März 1999; VG Potsdam, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 1 K 84/11 bis 89/11 - BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2014 - 8 B 30.13 -, vom 10. März 2014 - 8 B 31.13 bis 35.13 - und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 25.14 -).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 21.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Schreibens der Südafrikanischen Militärmission

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - BVerwG 8 B 31.13 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht