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   BVerwG, 10.04.1987 - 4 B 58.87, 4 B 63.87   

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https://dejure.org/1987,3151
BVerwG, 10.04.1987 - 4 B 58.87, 4 B 63.87 (https://dejure.org/1987,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 4 B 58.87, 4 B 63.87 (https://dejure.org/1987,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 4 B 58.87, 4 B 63.87 (https://dejure.org/1987,3151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufzucht bedrohter Tierarten - Wildgehege - Liebhaberei - Bevorrechtigtes Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 56 (Ls.)
  • ZfBR 1987, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1987 - 4 B 58.87
    Denn bei einem in je selbständig tragender Weise mehrfach begründeten Urteil rechtfertigt sich die Zulassung der Revision nur dann, wenn in bezug auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (ständige Rechtpsrechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1987 - 4 B 58.87
    Dem Kläger ist zwar dahin zuzustimmen, daß die vom Senat im Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - entwickelten Gedanken grundsätzlich auch auf Vorhaben anzuwenden sind, an denen aus Gründen des Artenschutzes ein besonderes durch das Bundesnaturschutzgesetz untermauertes öffentliches Interesse besteht.
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    aa) Die Wiederansiedlung von Tieren stellt grundsätzlich eine Maßnahme des Naturschutzes im Sinne von § 65 BNatSchG dar (vgl. Kraft in Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl., § 65 Rn. 7; BeckOK Umweltrecht/Teßmer [1.4.2019], BNatSchG § 65 Rn. 3; Landmann/Rohmer/Gellermann, Umweltrecht [Februar 2019], BNatSchG § 65 Rn. 8; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, Bd. IV, 6. Aufl., 53.4; siehe auch BVerwG, RdL 1987, 234).
  • VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 21.1118

    Anfechtungsklage, Baueinstellung, Einfriedung im Außenbereich, Tierhaltung,

    Dafür, dass an der beabsichtigten Haltung der Tiere ein gesetzlich untermauertes öffentliches Interesse am Artenschutz besteht (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.1987 - 4 B 63.87 - juris), ist nichts ersichtlich.
  • VG München, 16.07.2008 - M 9 K 07.4196

    Errichtung eines Wildparks im Außenbereich; Erschließung

    Dies ergibt sich vor allem aus der Notwendigkeit, den Wildtieren eine möglichst natürliche Umgebung zu gewährleisten, da diese - gehalten in Freigehegen - auf eine freie Landschaft angewiesen sind (vgl. BVerwG vom 10.04.1987, Az. 4 B 58 /87, 4 B 63/87 - juris).
  • VG Würzburg, 28.10.2021 - W 5 S 21.1119

    Erfolgloser Eilantrag gegen Baueinstellungsverfügung für Hecke im Außenbereich

    Dafür, dass an der beabsichtigten Wildgehegehaltung der genannten Tierarten ein gesetzlich untermauertes öffentliches Interesse am Artenschutz besteht (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.1987 - 4 B 63.87 - juris), ist nichts ersichtlich.
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