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   BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 495.89   

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https://dejure.org/1990,8015
BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 495.89 (https://dejure.org/1990,8015)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1990 - 9 B 495.89 (https://dejure.org/1990,8015)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1990 - 9 B 495.89 (https://dejure.org/1990,8015)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gleichsetzung von Staatsschutzstrafverfolgung mit politischer Verfolgung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 495.89
    Unter diesen Umständen kommt schon aus diesem Grunde die von der Beschwerde ferner geltend gemachte Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258), vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - (BVerwGE 80, 136) und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - (InfAuslR 1989, 137) nicht in Betracht.
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 495.89
    Unter diesen Umständen kommt schon aus diesem Grunde die von der Beschwerde ferner geltend gemachte Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258), vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - (BVerwGE 80, 136) und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - (InfAuslR 1989, 137) nicht in Betracht.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 67.87

    Bestrafung auf Grund von Staatsschutzbestimmungen als politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 495.89
    Unter diesen Umständen kommt schon aus diesem Grunde die von der Beschwerde ferner geltend gemachte Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258), vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - (BVerwGE 80, 136) und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - (InfAuslR 1989, 137) nicht in Betracht.
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