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   BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90   

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BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90 (https://dejure.org/1991,10230)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1991 - 1 WB 144.90 (https://dejure.org/1991,10230)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1991 - 1 WB 144.90 (https://dejure.org/1991,10230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Vermeintliche Prüfungsunfähigkeit - Meldepflicht - Sehvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Der Antragsteller macht erfolglos unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 447; 1989, 2340) geltend, er habe aus Zeitgründen und zur Vermeidung des Risikos, die Arbeit nicht zeitgerecht fertigstellen zu können, die Möglichkeit haben müssen, erst nach Abgabe der Seminararbeit einen Arzt aufzusuchen und vom Ergebnis des Arztbesuches weitere Schritte abhängig machen zu können.

    Lediglich hinsichtlich einer - hier jedoch nicht in Frage stehenden - Erklärung des Rücktritts von einer Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Oktober 1988 (NJW 1989, 2340) "wegen der weitreichenden Rechtsfolgen des Rücktritts" dem Prüfling zugebilligt, bei gesundheitlichen Beschwerden während der Prüfung zunächst - sofort nach der Prüfung - ärztlichen Rat einzuholen und erst danach alsbald die Entscheidung zu treffen, ob er von der Prüfung zurücktrete.

  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83

    Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß hinsichtlich des GrundLehrgFBSt C sowohl die Einzelnoten als auch das nach Abschluß des Lehrgangs zu erstellende Lehrgangszeugnis (Abschlußnote) Maßnahmen truppendienstlicher Art und im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten nachprüfbar sind (vgl. BVerwGE 63, 129; 73, 376; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).

    Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer/Prüfungsausschuß von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Der Antragsteller macht erfolglos unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 447; 1989, 2340) geltend, er habe aus Zeitgründen und zur Vermeidung des Risikos, die Arbeit nicht zeitgerecht fertigstellen zu können, die Möglichkeit haben müssen, erst nach Abgabe der Seminararbeit einen Arzt aufzusuchen und vom Ergebnis des Arztbesuches weitere Schritte abhängig machen zu können.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1984 (NJW 1985, 447) ergibt sich vielmehr, daß vom Prüfling nichts Unzumutbares verlangt wird, wenn er nach dem Prüfungsrecht den Aufsichtsführenden unverzüglich - während einer schriftlichen Arbeit - auf Beeinträchtigungen hinzuweisen hat (vgl. auch BVerwGE 69, 46, 51).

  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Allein die Möglichkeit, Einzelnoten auch isoliert angreifen zu können, läßt diese nicht nach Fristablauf in Bestandskraft erwachsen und schließt ihre inzidente Prüfung im Rahmen des vom Antragsteller gestellten Antrags nicht aus (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß hinsichtlich des GrundLehrgFBSt C sowohl die Einzelnoten als auch das nach Abschluß des Lehrgangs zu erstellende Lehrgangszeugnis (Abschlußnote) Maßnahmen truppendienstlicher Art und im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten nachprüfbar sind (vgl. BVerwGE 63, 129; 73, 376; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß hinsichtlich des GrundLehrgFBSt C sowohl die Einzelnoten als auch das nach Abschluß des Lehrgangs zu erstellende Lehrgangszeugnis (Abschlußnote) Maßnahmen truppendienstlicher Art und im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten nachprüfbar sind (vgl. BVerwGE 63, 129; 73, 376; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Eine gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist nur in den Grenzen möglich, die auch dem bewertenden Prüfer und dem Prüfungsausschuß durch Prüfungsvorschriften sowie durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüflinge (vgl. hierzu BVerfGE 37, 342, 354 sowie BVerwGE 41, 34 f.) gezogen sind.
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Eine gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist nur in den Grenzen möglich, die auch dem bewertenden Prüfer und dem Prüfungsausschuß durch Prüfungsvorschriften sowie durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüflinge (vgl. hierzu BVerfGE 37, 342, 354 sowie BVerwGE 41, 34 f.) gezogen sind.
  • BVerwG, 19.05.1982 - 1 WB 138.81

    Grundlehrgang 3/80 der Fortbildungsstufe C - Änderung der bei der als

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG Beschluß vom 19. Mai 1982 - 1 WB 138/81).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
    Denn es entspricht allgemeinen Prüfungsgrundsätzen, daß ein Prüfling gegen seine volle Prüfungsfähigkeit sprechende Umstände unverzüglich geltend machen muß, um ihre Berücksichtigung zu erreichen (BVerwG DÖV 1979, 412; BVerwGE 31, 190).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach -

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 21.07

    Dienstpflichtverletzungen; Eignung; Laufbahn; Rückführung; Unteroffizieranwärter

    Gesundheitliche Prüfungsbeeinträchtigungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmittelbar vor oder spätestens direkt nach einer Prüfung bei der zuständigen Stelle geltend zu machen (Beschluss vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 144.90 - vgl. auch Beschluss vom 3. Januar 1994 - BVerwG 6 B 57.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327).
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