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BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 29.90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch Erben - Sittenwidrigkeit einer Erbausschlagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 6 S 1955/89
- BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 29.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81
Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 29.90
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 66, 161 [BVerwG 23.09.1982 - 5 C 109/81]) ist geklärt, daß die in § 92 C BSHG verwendeten Begriffe Erbe sowie Wert des Nachlasses und demgemäß des Nachlasses, die des Bürgerlichen Gesetzbuches sind; es besteht kein Anhaltspunkt dafür, daß diesen Begriffen in § 92 c BSHG eine andere spezifisch sozialhilferechtliche Bedeutung beigelegt worden ist.