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   BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91   

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BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91 (https://dejure.org/1992,7698)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1992 - 9 B 146.91 (https://dejure.org/1992,7698)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1992 - 9 B 146.91 (https://dejure.org/1992,7698)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit § 130 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Umfang der Justitiabilität der Entscheidung nach § 130 a VwGO - Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens über die Möglichkeit politischer Verfolgung in einem mittlerweile ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Zu Art. 2 § 5 EntlG hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß mit der darin getroffenen Regelung weder die Gebote des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch die des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt sind, weil der Betroffene in seinem Recht auf Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt wird, Beweisanträge stellen kann und die Möglichkeit hat, sich auch zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. zu alledem BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272; Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 CB 80.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 56).

    Will allerdings das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten, die der Berufungsführer erst nach der Anhörungsmitteilung stellt, wird dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in der Regel nur genügt, wenn der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung im Sinne des Art. 2 § 5 EntlG über das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit darauf hingewiesen wird, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Die in dieser Hinsicht erhobene Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist zwar unbegründet geworden, weil die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - geklärt ist.

    Das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - enthaltenen Rechtsauffassung rechtsirrtümlich und damit zugleich verfahrensfehlerhaft über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht entschieden, also einen Teil des Streitgegenstands unberücksichtigt gelassen.

  • BVerwG, 24.03.1992 - 9 B 153.91

    Ausschluss der politischen Verfolgung auf Grund der neueren politischen

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Diese Grundsätze gelten - ohne daß es deswegen der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf - im Rahmen des § 130 a VwGO fort (vgl. Beschluß vom 24. März 1992 - BVerwG 9 B 153.91 -).

    Das gilt - ohne daß es zu dieser Erkenntnis der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - auch dann, wenn aufgrund der gesetzlichen Neuregelung nachträglich festgestellt werden sollte, daß in der Person des Ausländers die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (vgl. Beschluß vom 24. März 1992 - BVerwG 9 B 153.91 -).

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Daß die Gefahrenprognose nach Auffassung der Beschwerde "nicht sicher" genug ist, weil die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, steht ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegen, denn maßgebend ist primär die Frage, ob sie in sachgerechter, methodisch einwandfreier Weise erarbeitet worden ist, nicht aber, ob sie möglicherweise durch eine spätere tatsächliche Entwicklung bestätigt oder widerlegt wird (vgl. Urteile vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141); insoweit zeigen gegebenenfalls §§ 14 und 16 AsylVfG den richtigen Verfahrensweg.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Daß die Gefahrenprognose nach Auffassung der Beschwerde "nicht sicher" genug ist, weil die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, steht ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegen, denn maßgebend ist primär die Frage, ob sie in sachgerechter, methodisch einwandfreier Weise erarbeitet worden ist, nicht aber, ob sie möglicherweise durch eine spätere tatsächliche Entwicklung bestätigt oder widerlegt wird (vgl. Urteile vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141); insoweit zeigen gegebenenfalls §§ 14 und 16 AsylVfG den richtigen Verfahrensweg.
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Geklärt ist ferner, daß das Ermessen des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung überprüfbar ist (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Aus dem von der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - BVerwGE 82, 117 ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81

    Zulässigkeit eines Eingriffs in die Planungshoheit einer Gemeinde durch die

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Da hier das Verwaltungsgericht nicht durch Gerichtsbescheid, sondern nach mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden hat, konnte das Oberverwaltungsgericht von § 130 a VwGO Gebrauch machen, auch wenn die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist (ebenso zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG: Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 84.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 22).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
    Zu Art. 2 § 5 EntlG hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß mit der darin getroffenen Regelung weder die Gebote des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch die des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt sind, weil der Betroffene in seinem Recht auf Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt wird, Beweisanträge stellen kann und die Möglichkeit hat, sich auch zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. zu alledem BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272; Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 CB 80.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 56).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88

    Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

  • BVerfG, 19.05.1988 - 2 BvR 1048/87

    Rechtliches Gehör - Asylverfahren - Begründetheit - Zulassung

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall daher im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufhebung der berufungsgerichtlichen Entscheidung unmittelbar an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 146.91 - und vom 19. Juni 1992 - BVerwG 9 B 36.92).
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