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   BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99   

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https://dejure.org/2000,15279
BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99 (https://dejure.org/2000,15279)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2000 - 11 B 62.99 (https://dejure.org/2000,15279)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2000 - 11 B 62.99 (https://dejure.org/2000,15279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kalkulationsmethode der Kombination von Abschreibungen und Zinsen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Kombinationsrechnung kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen - Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    Hinsichtlich des von der Beschwerde insoweit behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muß danach u.a. substantiiert dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Jedenfalls verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Entgegen den für die Bezeichnung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz geltenden Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO legt die Beschwerde auch hier nicht dar, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der nach ihrer Meinung unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. wiederum BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    nahelegt - mit ihrer Fragestellung der Sache nach einen Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip rügen will, ist ihr entgegenzuhalten, daß dieses Prinzip kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot darstellt, sondern sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen - hier also landesrechtlichen und mithin irrevisiblen - Anordnung bestimmt (stRspr, vgl. schon BVerwGE 12, 162 und Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    nahelegt - mit ihrer Fragestellung der Sache nach einen Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip rügen will, ist ihr entgegenzuhalten, daß dieses Prinzip kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot darstellt, sondern sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen - hier also landesrechtlichen und mithin irrevisiblen - Anordnung bestimmt (stRspr, vgl. schon BVerwGE 12, 162 und Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    Die Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    Soweit die Beschwerde dagegen - worauf der in der Rechtsfrage genannte Maßstab der Verhältnismäßigkeit hindeuten könnte - in Wahrheit einen Verstoß gegen das (lediglich unzutreffend bezeichnete) Äquivalenzprinzip geltend machen will, fehlt es wiederum an der Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, weil dieses Prinzip in seiner allgemeinen Bedeutung - soweit es als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots dem Bundesrecht angehört - als Verbot eines Mißverhältnisses zwischen der geforderten Abgabe und der von der Verwaltung erbrachten Leistung bereits geklärt ist (vgl. etwa Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99
    Zu solchen Angaben hätte vor allem deswegen Veranlassung bestanden, weil nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Oberverwaltungsgerichts, von dem aus die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, zu beurteilen ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - Buchholz 451.171 § 7 Atomgesetz Nr. 5 m.w.N.), davon auszugehen ist, daß sämtliche in der Betriebswirtschaft mit beachtlichem Gewicht vertretenen Lehrmeinungen über § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG Rechtsgeltung beanspruchen und der Gemeinde ein diesbezügliches Wahlrecht eröffnen.
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