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   BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02   

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BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02 (https://dejure.org/2003,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 5 C 19.02 (https://dejure.org/2003,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 5 C 19.02 (https://dejure.org/2003,5827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BVG §§ 25, 27 d; OEG § 1; SGB X §§ 104, 107, 111, 120 Abs. 2; SGB VIII §§ 34, 41
    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf; Fristlauf zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung; Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs bei zuständigem Leistungsträger; Kostenerstattungsanspruch unter Sozialleistungsträgern; Zeitpunkt der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVG §§ 25, 27 d
    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf; Fristlauf zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung; Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs bei zuständigem Leistungsträger; Kostenerstattungsanspruch unter Sozialleistungsträgern; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Geltendmachung der Erstattung von Aufwendungen für die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe; Leistungserbringung mit Eintritt des Leistungserfolges; Materiellrechtliche Wirkung einer Übergangsregelung; Zeitpunkt des Entstehens des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ausschlussfrist bei Erstattungsansprüchen - Beginn der Ausschlussfrist - Entstehen des Erstattungsanspruches - Übergangsregelung (§§ 104, 111, 120 Abs. 2 SGB X)

  • Judicialis

    BVG § 25; ; BVG § 27 d; ; OEG § 1; ; SGB X § 104; ; SGB X § 107; ; SGB X § 111; ; SGB X § 120 Abs. 2; ; SGB VIII § 34; ; SGB VIII § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung; Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs bei zuständigem Leistungsträger; Zeitpunkt der Entstehung des Kostenerstattungsanspruch unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1554 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90

    Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Der Erstattungsanspruch, der hier allein aus § 104 SGB X folgen kann, ist im Sinne des § 111 Satz 2 SGB X a.F. kraft Gesetzes entstanden, sobald der Kläger als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten Sozialleistungen tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung der Beklagte vorrangig verpflichtet war (s. auch Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 35/91 - BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 S. 13 f.; BSGE 65, 31, 38); das Entstehen eines Erstattungsanspruchs hängt nicht davon ab, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (s.a. BSGE 21, 181, 183; 65, 31, 39; Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Die vom Kläger geltend gemachte "ganzheitliche" Betrachtung des Begriffs der Leistung ändert nichts an der bedarfsorientierten Zeitabschnittsbezogenheit der Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe (BVerwGE 64, 224 ), wobei der Jugendhilfeträger durch die Ausgestaltung des Abrechnungsverhältnisses mit dem zur Leistungserbringung herangezogenen Dritten die Zeitabschnitte konkretisieren kann (vgl. auch zum Sozialhilferecht BVerwGE 99, 149 ).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Bestehen einer vorrangigen Leistungspflicht, an die der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch anknüpft, nach Grund und Höhe in allen Einzelheiten ausgeführt oder gar "bewiesen" oder die Kostenerstattungsforderung beziffert wird (s.a. BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R -, SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 = FEVS 52, 149).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Die vom Kläger geltend gemachte "ganzheitliche" Betrachtung des Begriffs der Leistung ändert nichts an der bedarfsorientierten Zeitabschnittsbezogenheit der Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe (BVerwGE 64, 224 ), wobei der Jugendhilfeträger durch die Ausgestaltung des Abrechnungsverhältnisses mit dem zur Leistungserbringung herangezogenen Dritten die Zeitabschnitte konkretisieren kann (vgl. auch zum Sozialhilferecht BVerwGE 99, 149 ).
  • BSG, 09.02.1989 - 8 RK 25/87

    Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bei Sachleistungen der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Der Erstattungsanspruch, der hier allein aus § 104 SGB X folgen kann, ist im Sinne des § 111 Satz 2 SGB X a.F. kraft Gesetzes entstanden, sobald der Kläger als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten Sozialleistungen tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung der Beklagte vorrangig verpflichtet war (s. auch Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 35/91 - BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 S. 13 f.; BSGE 65, 31, 38); das Entstehen eines Erstattungsanspruchs hängt nicht davon ab, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (s.a. BSGE 21, 181, 183; 65, 31, 39; Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
    Der Erstattungsanspruch, der hier allein aus § 104 SGB X folgen kann, ist im Sinne des § 111 Satz 2 SGB X a.F. kraft Gesetzes entstanden, sobald der Kläger als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten Sozialleistungen tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung der Beklagte vorrangig verpflichtet war (s. auch Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 35/91 - BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 S. 13 f.; BSGE 65, 31, 38); das Entstehen eines Erstattungsanspruchs hängt nicht davon ab, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (s.a. BSGE 21, 181, 183; 65, 31, 39; Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2005 - 5 K 281/04

    Kostenerstattung bei Inobhutnahme unbegleitet eingereister ausländischer

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der hiernach angeordneten Anwendung des § 111 S. 2 SGB X in der ab 01.01.2001 geltenden Fassung entschieden, dass hiervon nicht solche Erstattungsfälle erfasst werden, in denen nach der bis 31.12.2000 geltenden Regelung des § 111 S. 2 SGB X der Anspruch auf Erstattung schon ausgeschlossen war (BVerwG, Urt. v. 10.4.2003 - 5 C 19.02 - im Ergebnis ebenso BSG, Urt. v. 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R - Breitkreuz, in: LPK-SGB X, 2000, § 120 Rz. 5).
  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz

    BVerwG, Urteile vom 10.4.2003 - 5 C 18.02 und 5 C 19.02 - im Wesentlichen abgedruckt in FEVS 54, 495.
  • BVerwG, 29.04.2002 - 5 B 22.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 19.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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