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   BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18   

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BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18 (https://dejure.org/2019,22104)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2019 - 7 C 22.18 (https://dejure.org/2019,22104)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 (https://dejure.org/2019,22104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1 und 3, § ... 2 Nr. 1, § 3 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 und 4, § 7 Abs. 2; KWG § 9 Abs. 1; WpHG a.F. § 8 Abs. 1; WpHG n. F. § 21 Abs. 1; VwGO § 99; RL 2004/39/EG Art. 54 Abs. 1; VO(EG) 1049/2001 Art. 4 Abs. 1; AEUV Art. 263, 267 Abs. 3
    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Beurteilungsspielraum; Beweislast; Beweisnotstand; Effektivitätsgrundsatz; Ermessen; Finanzaufsicht; Gefahr einer Beeinträchtigung; Geheimhaltung; Informationszugang; Insolvenz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • doev.de PDF

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

  • rewis.io

    Zugang zu Unterlagen der BaFin; aufsichtsrechtliches Geheimnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang; Finanzaufsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Verschwiegenheitspflicht; Geheimhaltung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Wettbewerbsrelevanz; Insolvenz; Schutzwürdigkeit; Zeitablauf; 5-Jahres-Frist; Vermutungsregel; maßgeblicher Zeitpunkt; ...

  • rechtsportal.de

    Schutz des aufsichtsrechtlichen Geheimnisses der Finanzaufsichtsbehörden; Unterliegen der der BaFin übermittelten Geschäftsgeheimnisse der beaufsichtigten Unternehmen nach Ablauf von fünf Jahren dem Berufsgeheimnis; Reale Möglichkeit einer Beeinträchtigung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegenüber der BaFin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3171
  • NVwZ 2019, 1840
  • NZG 2019, 1400
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat; Betriebsgeheimnisse betreffen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 19; BT-Drs. 16/5404 S. 12 sowie BT-Drs. 17/7374 S. 16).
  • VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

    Der Verschwiegenheitspflicht des § 9 Abs. 1 KWG unterliegen nicht nur Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sondern allgemein Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, NVwZ 2019, 1840).

    § 9 Abs. 1 KWG schützt über seinen Wortlaut hinaus Angaben und Informationen, deren Geheimhaltung allein im Interesse der Finanzaufsicht liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a.a.O.).

    Mit Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 29. November 2013 (6 A 1293/13), soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist, und das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. März 2008, soweit die Beklagte zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichtet worden ist, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Streitgegenstand des Berufungsverfahrens ist zwischenzeitlich nur noch die Berufung der Beklagten, soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen hat.

    Die weitere Sachaufklärung durch den Senat hat ergeben, dass dem Informationsbegehren auch unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) zur Auslegung von § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 (C- 15/16) zwischenzeitlich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG nicht mehr entgegensteht.

    Dabei betreffen Betriebsgeheimnisse im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, NVwZ 2019, 1840, juris Rn. 19).

    Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nicht nur Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sondern allgemein Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 21).

    Die Frage, ob dieser Zeitraum verstrichen ist, bestimmt sich im Falle der Ablehnung eines Informationszugangsantrags im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 45ff.).

    Dazu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 23, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 4. September 2014 - C- 140/13 -, und die Rechtsprechung des EuGH unter anderem im Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -).

    Die unionsrechtliche Rechtslage gebietet eine teleologische Extension der Verschwiegenheitspflicht, die dafür erforderliche verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit weist § 9 Abs. 1 KWG - ebenso wie § 8 WpHG a. F. und § 21 WpHG n. F. - auf (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 24).

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    a) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 22 ff., im Anschluss an Beschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - Buchholz 404 IFG Nr. 16 Rn. 19 ff.) ist der Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 9 Abs. 1 KWG über die Verschwiegenheitspflicht der beklagten Aufsichtsbehörde einer richtlinienkonformen - erweiternden - Auslegung bedarf.

    Im Falle der Ablehnung des Antrags und eines nachfolgenden Gerichtsverfahrens kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht an (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 45 ff.).

    So mag zwar insbesondere bei Aufsichtstätigkeiten in krisenhaften Situationen - nicht zuletzt unter Beachtung von Nachweiserleichterungen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 54 ff.) - die Annahme einer Beeinträchtigung der Funktion der Finanzaufsicht nicht fernliegen, wenn Einblick in bislang vertrauliche Aufsichtsstrukturen gewährt würde.

    Auch dabei muss es sich aber um Umstände und Informationen handeln, die nicht als solche, insbesondere als Routinevorgänge, letztlich auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 43 f.).

    aa) Mit dem Vorbringen, die Aufsichtstätigkeit der Beklagten sei zwingend auf eine überobligatorische Zusammenarbeit mit den beaufsichtigten Unternehmen angewiesen, die bei einer Offenlegung von Unterlagen nicht mehr gewährleistet sei, sind die Voraussetzungen des Versagungsgrunds nach § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG nicht dargetan (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 30 f.).

    Diese Vorschrift ist neben § 3 Nr. 4 IFG anwendbar (siehe BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 57) und dann von Bedeutung, wenn sie einen stärkeren Schutz als die fachrechtlichen Bestimmungen gewährt.

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Insoweit wird vermutet, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnisschutz unterliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 46 und vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 - Buchholz 404 IFG Nr. 36 Rn. 21; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 54).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Hier ist insbesondere darauf zu verweisen, dass in den von der Beklagten zum Beleg ihrer Befürchtungen im Berufungsverfahren vorgelegten Stellungnahmen von Interessenverbänden gerade die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht angemahnt wird (siehe VGH-Akten zum Parallelverfahren - BVerwG 7 C 22.18 - Bd. II S. 338 ff.).

    Dies trifft auf das Parallelverfahren (BVerwG 7 C 22.18 ) zu, in dem ein umfänglicher Antrag gestellt worden war, der in Bezug auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter und die Unterlagen im Zusammenhang mit einer ausländischen Finanzaufsichtsbehörde bereits vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg hatte.

  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 16.19

    Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das Informationsfreiheitsgesetz nach § 1 Abs. 3 IFG, der der Sicherung des Vorrangs des Fachrechts dient, durch Normen verdrängt, die einen mit § 1 Abs. 1 IFG - abstrakt - identischen sachlichen Regelungsgehalt aufweisen und sich als abschließende Regelung verstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2017 - 7 C 24.15 - BVerwGE 159, 194 Rn. 12 m.w.N. und vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 13).

    Darüber hinaus ist ausschlaggebend, ob die andere Regelung diesen Zugang nicht nur im Einzelfall, sondern allgemein oder doch typischerweise gestattet und an nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationspflichtige adressiert ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 - Buchholz 404 IFG Nr. 7 Rn. 9 und vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 13).

    Im Gegenteil hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zum Ausdruck gebracht, dass bei der Anwendung des § 1 Abs. 3 IFG nicht grundsätzlich zwischen objektiv-rechtlichen Transparenzvorschriften und subjektiv-rechtlichen Informationszugangsansprüchen unterschieden werden muss (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 13).

  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19

    BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz;

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 22 ff., im Anschluss an Beschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - Buchholz 404 IFG Nr. 16 Rn. 19 ff.) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 KWG - über seinen Wortlaut hinausgehend - bei einer richtlinienkonformen Auslegung auch das sogenannte aufsichtsrechtliche Geheimnis schützt.

    Vielmehr rechtfertigt schon die generalisierende Wertung des Normgebers im Rahmen der gebotenen Nachweiserleichterungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 54 ff.) die Annahme, dass die Weitergabe in dieser Weise erlangter Informationen, zu denen auch die Identität des Informanten zählt, die Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Finanzaufsicht mit sich brächte.

    Allein darauf kommt es beim Versagungsgrund nach § 3 Nr. 4 IFG an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 39, 54).

    Damit wird verkannt, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG als Rezeptionsnorm fachgesetzliche Zugangsrestriktionen als dem Informationsfreiheitsgesetz vorausliegend hinnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19

    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch;

    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ).

    Die Wettbewerbsrelevanz des Rabattdatums bestand nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung fort (vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 45 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2022 - 10 S 439/22

    Berufungen gegen die Verpflichtung der Stadt zur Offenlegung des Kaufvertrags

    Hierfür wäre es erforderlich, dass die grundbuchrechtliche Einsichtsregelung den Zugang zu den begehrten Informationen nicht nur im Einzelfall, sondern allgemein oder doch typischerweise gestattet (vgl. zum Bundesrecht BVerwG, Urteile vom 15.12.2020 - 10 C 24.19 - NVwZ 2021, 642 Rn. 21, vom 17.06.2020 - 10 C 16.19 - NVwZ 2020, 1680 Rn. 11, vom 10.04.2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 13 und vom 03.11.2011 - 7 C 4.11 - Buchholz 404 IFG Nr. 7 Rn. 9).
  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 1.20

    Auskunftsanspruch gegen kommunales Verkehrsunternehmen zum Ausscheiden des

    Müssten Informationen erst durch Untersuchungen generiert werden, sind sie als Gegenstand eines Auskunftsanspruchs noch nicht vorhanden (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 30; Beschluss vom 17. November 2016 - 6 A 3.15 - juris Rn. 12; vgl. auch Burkhardt, in: Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, LPG § 4 Rn. 86; vgl. zum IFG BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 13 K 2382/21

    Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zur Maskenbeschaffung

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 1.21

    Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim

  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 21.19

    Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für

  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 17.19

    Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 11.19

    Informationszugang; Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17

    Informationszugangsanspruch gegenüber der KfW

  • BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 7.20

    Archivrechtlicher Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Bund) zu

  • BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21 - Ausnahme für interne

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 12 B 23.20

    Informationsfreiheit; Datenschutz; Spezialität; Protokollbandabfrage; IFG Bln;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 12 B 20.20

    Zu den Voraussetzungen des Informationsausschlussgrundes des § 3 Nr. 7 IFG

  • VG Berlin, 26.05.2020 - 2 K 218.17
  • VG Berlin, 11.02.2021 - 2 K 184.18

    Zugang zu amtlichen Informationen - Handeln von Präsident und Präsidium des

  • VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 6 K 784/21

    Quellcode ist keine amtliche Information im Sinne des HDSiG

  • VG Berlin, 27.01.2022 - 2 K 169.19
  • VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
  • VG Berlin, 29.04.2021 - 2 K 262.19

    Einsichtsanspruch in die Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen für

  • VG Berlin, 17.09.2021 - 2 K 36.19

    Anspruch auf Informationszugang zu dem Vertrag über die Herausgabe des

  • VG Berlin, 12.05.2022 - 2 K 166.20

    Früherer Bundesminister: Unterlagen zur Karenzzeit bleiben geheim

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 12 B 761/21

    Grundsatz effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen durch das

  • VG Berlin, 02.06.2022 - 2 K 64.20
  • VG Berlin, 14.07.2022 - 2 K 81.21

    Zugang eines Journalisten zu Informationen aus einer Datenbank des Presse- und

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