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   BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67   

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https://dejure.org/1968,1020
BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67 (https://dejure.org/1968,1020)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1968 - IV C 20.67 (https://dejure.org/1968,1020)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1968 - IV C 20.67 (https://dejure.org/1968,1020)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1969, 21
  • DVBl 1968, 808
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Nach der - ursprünglichen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verband sich mit der Wohnsiedlungsgenehmigung nämlich die mehr oder weniger verlässliche Aussicht auf eine unbefristete Bindungswirkung, weil ungeklärt geblieben war, ob die Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen befristet oder unbefristet bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1968 - IV C 20.67 -, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich;

    Nach der - ursprünglichen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verband sich mit der Wohnsiedlungsgenehmigung nämlich die mehr oder weniger verlässliche Aussicht auf eine unbefristete Bindungswirkung, weil ungeklärt geblieben war, ob die Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen befristet oder unbefristet bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1968 - IV C 20.67 -, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Nach der - ursprünglichen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verband sich mit der Wohnsiedlungsgenehmigung nämlich die mehr oder weniger verlässliche Aussicht auf eine unbefristete Bindungswirkung, weil ungeklärt geblieben war, ob die Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen befristet oder unbefristet bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1968 - IV C 20.67 -, a.a.O.).
  • VG Berlin, 06.07.1994 - 21 A 391.92

    Konsitutiver Charakter eines Antrages auf Wohngeld; Bewilligungszeitraum und

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