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   BVerwG, 10.05.1979 - VII C 83 - 85.77, VII C 83.77, VII C 84.77, VII C 85.77   

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https://dejure.org/1979,2878
BVerwG, 10.05.1979 - VII C 83 - 85.77, VII C 83.77, VII C 84.77, VII C 85.77 (https://dejure.org/1979,2878)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1979 - VII C 83 - 85.77, VII C 83.77, VII C 84.77, VII C 85.77 (https://dejure.org/1979,2878)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1979 - VII C 83 - 85.77, VII C 83.77, VII C 84.77, VII C 85.77 (https://dejure.org/1979,2878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich einer Vermahlungsgrenze im MStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Dies ist nicht während der Geltung des Mühlenstrukturgesetzes, sondern in einem davor liegenden Zeitraum geschehen, in dem die Errichtung einer neuen Mühle - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 25, 1 [17]) - grundsätzlich nur mit Genehmigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich war; diese Genehmigung hatte der Kläger nicht eingeholt.

    Dieses Gemeinschaftsgut ist von überragender Bedeutung und rechtfertigt auch einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl (vgl. BVerfGE 25, 1 [17]).

    Im übrigen darf nicht außer acht gelassen werden, daß die mit der Mindestplafondierung möglicherweise verbundene Einschränkung der freien Berufswahl im Hinblick auf den im Jahre 1971 noch vorhandenen Kapazitätsüberhang von - generell betrachtet - nur untergeordneter Bedeutung war und daß für die Mühlenwirtschaft wegen ihres engen Zusammenhangs mit dem Getreidemarkt die Zumutbarkeitsschwelle gegenüber interventionistischen Eingriffen des Staates allgemein weiter hinausgerückt ist (vgl. BVerfGE 25, 1 [23]).

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Für Mittel- und Großmühlen habe dies bereits das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 19. März 1975 (BVerfGE 39, 210 ff.) verbindlich festgestellt; seine Ausführungen träfen im wesentlichen auch für die Kleinmühlen zu.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem schon erwähnten, allerdings nur die Groß- und Mittelmühlen betreffenden Beschluß vom 19. März 1975 ausgeführt, daß die Einbeziehung der Kleinmühlen in die Plafondlerung - gemessen an den mit dem Mühlenstrukturgesetz verfolgten Zielen - erforderlich gewesen sei, um einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Mittel- und Kleinmühlen zu verhindern (BVerfGE 39, 210 [232]).

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Damit besteht die Möglichkeit, im Einzelfall auftretenden unzumutbaren, weil sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden und damit unbilligen Belastungen angemessen durch Erlaß oder Stundung des Ausgleichsbetrages oder eines Teils davon angemessen Rechnung zu tragen (vgl. dazu auch BVerfGE 48, 102 [114]).
  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Die in § 8 Abs. 4 MStG getroffene, alle Mühlen einheitlich erfassende Regelung ist daher nicht willkürlich in dem Sinne, daß sie ohne zureichenden sachlichen Grund ergangen ist und damit auf einer "Nichtdifferenzierung von im wesentlichen verschiedenen Sachverhalten" (vgl. BVerfGE 25, 198 [205]) beruht.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu den tragenden Gründen seines Beschlusses; sie bindet damit gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die Verwaltungsgerichte (vgl. BVerfGE 40, 88 [93]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Ein Verstoß gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden und damit im Verfassungsrecht wurzelnden (vgl. BVerfGE 23, 127 [133] und BVerwGE 26, 305 [309]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    Ein Verstoß gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden und damit im Verfassungsrecht wurzelnden (vgl. BVerfGE 23, 127 [133] und BVerwGE 26, 305 [309]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77
    wie in BVerwG 7 C 70.77.
  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Präklusion, Offenlage, Anstoßwirkung,

    Allerdings ist eine Antragsänderung grundsätzlich nicht sachdienlich, wenn der geänderte Antrag unzulässig wäre (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13; zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 06.07.2016 - 2 D 34/12

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen Bestimmungen einer

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Einbeziehung des unzulässigen Klagebegehrens in einen bestehenden Rechtsstreit dazu beiträgt, den zwischen den Beteiligten bestehenden Streitstoff endgültig auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, Buchholz 451.54 MStG Nr. 6).
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