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   BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81   

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BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81 (https://dejure.org/1984,3769)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1984 - 2 C 65.81 (https://dejure.org/1984,3769)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 2 C 65.81 (https://dejure.org/1984,3769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um die Hälfte der Zeit eines Urlaubs ohne Dienstbezüge zum Zwecke der Kinderbetreuung - Bemessung des Grundgehalts eines Richters - Klage gegen Hinausschiebung der Lebensaltersstufe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Schon die pauschalierende Regelung zugunsten des Beamten (Richters), wonach eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nur zur Hälfte der in Anspruch genommenen Urlaubzeit ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (bzw. Lebensalters) zur Folge hat, nötigt zu der Annahme, daß ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (Lebensalters) nur dann völlig unterbleiben soll, wenn besondere Umstände dies ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. auch BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit weiteren Nachweisen).

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Anschluß hieran ausgesprochen, daß eine vollständige Berücksichtigung der Mutterschutzzeit bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht wegen des in Art. 6 Abs. 4 GG normierten Schutz- und Fürsorgegebots zugunsten der Mutter geboten ist (vgl. BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Es ist schließlich auch nicht willkürlich, eine Beurlaubung zum Zwecke der Betreuung von Kindern - anders als etwa eine Beurlaubung zum Dienst als Entwicklungshelfer (vgl. hierzu Nr. 31.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - vom 23. November 1979, GMBl. 1980, S. 3) - als dem persönlichen Lebensbereich zugehörig zu behandeln (vgl. auch hierzu BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Soweit sich die Bezüge verringert haben, weil der neue Grundgehaltssatz von dem bisherigen abwich, sah Art. IX § 11 Abs. 1 und 2 des 2. BesVNG die Zahlung einer - nach Maßgabe des Absatzes 3 - aufzehrbaren Überleitungszulage vor (vgl. hierzu auch BVerfGE 55, 372 ).

    Ein mögliches Vertrauen der Klägerin darauf, daß sich die bei Beginn ihres Urlaubs geltende besoldungsrechtliche Rechtslage während ihrer Beurlaubung nicht zu ihrem Nachteil ändern werde, hat der Bundesgesetzgeber ohne Verfassungsverstoß nicht als schutzwürdig - etwa in einer Übergangsregelung für Richter des Landes Hessen - berücksichtigt, sondern insoweit dem Interesse an alsbald eintretender Rechtseinheit in den Ländern - in Anknüpfung an das außer in Hessen schon zuvor geltende Recht - den Vorrang eingeräumt (vgl. zur Übergangsregelung auch BVerfGE 55, 372 ).

    Mit §§ 37, 38 BBesG hat der Gesetzgeber allerdings - im Anschluß an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1971 (BVerfGE 32, 199 ff. [BVerfG 15.11.1971 - 2 BvF 1/70]) - die Richterbesoldung eigenständig geregelt und dabei unter Zugrundelegung des Gedankens der Einheit des Richteramtes und der grundsätzlichen Gleichbewertung der richterlichen Tätigkeit die Bemessung des Grundgehalts nur nach dem Lebensalter abgestuft (vgl. BTDrs. 7/1906, S. 76 , S. 86 f. sowie BVerfGE 55, 372 ).

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Dabei kann offenbleiben, ob von der hier fehlenden schriftlichen Anerkennung abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerwGE 39, 291 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 20/69]).

    Die in der Revision der Klägerin vorgetragenen Erwägungen, wonach die Betreuung von Kleinkindern durch einen beruflich nicht oder nur teilweise belasteten Elternteil auch im Interesse der Gesellschaft liegt, rechtfertigen es nicht, von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit (und deshalb von einem öffentlichen Belang) an dieser während der Beurlaubung ausgeübten Tätigkeit zu sprechen (vgl. auch Isensee, Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten , § 31 BBesG, Anm. 2 sowie BVerwGE 39, 291 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 20/69]; vgl. zur entsprechenden Regelung über die ruhegehaltfähige Dienstzeit in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - bzw. vorher in § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG a.F.: Finger in Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 6 Rz. 70).

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende Belastung (voll) auszugleichen (vgl. BVerfGE 60, 68 [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78]).
  • BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74

    Mutterschutz im Graduiertenförderungsrecht - Anspruch auf Einräumung der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Die von der Klägerin angegriffene Anwendung des § 31 Abs. 2 BBesG auf Fälle dieser Art hält sich noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebots des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraums (vgl. BVerwGE 54, 124 [BVerwG 23.06.1977 - V C 51/74]).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Gesichtspunkte der Fürsorgepflicht oder der Sozialstaatlichkeit reichen hierfür ebensowenig aus wie allgemeine Billigkeitsgründe (vgl. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - <DÖD 1972, 110, 111>).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht so weit, daß der Dienstherr generell verpflichtet wäre, den Beamten (Richter) über alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Rechtsfragen und über die für ihn einschlägigen Vorschriften zu belehren und ihn auf die Notwendigkeit eines Antrages aufmerksam zu machen (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 27.82 - <BVerwGE 68, 197, 200 f.> [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und BVerwG 2 C 26.83 - <DVBl. 1984, 441> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = DÖD 1971, 212) entschieden, daß eine Beamtin die Unterbrechung einer vor ihrer Ernennung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit, um sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu widmen, im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG a.F. (vgl. jetzt § 10 BeamtVG) zu vertreten hat und daß Art. 6 Abs. 4 GG nicht zur Einbeziehung einer vor dieser Unterbrechung liegenden Vortätigkeit in die ruhegehaltfähige Dienstzeit nötigt (vgl. auch Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ).
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Gesichtspunkte der Fürsorgepflicht oder der Sozialstaatlichkeit reichen hierfür ebensowenig aus wie allgemeine Billigkeitsgründe (vgl. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - <DÖD 1972, 110, 111>).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, innerhalb des durch Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 33 Abs. 5 GG gezogenen weiten Gestaltungsrahmens die besoldungsrechtliche Einstufung zu ändern und - bei entsprechender Besitzstandswahrung - für die Zukunft die bisherige Besoldung zu verringern (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 64, 367 <378 f. [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung -

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • Drs-Bund, 26.06.1968 - BT-Drs V/3087
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

    Der Gesetzgeber ist im Rahmen seines Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht gehindert, bei der besoldungsrechtlichen Regelung verschiedener Fallgruppen unterschiedlichen besoldungspolitischen Erwägungen zu folgen und verschiedene - sachliche - Anknüpfungsmerkmale zu wählen (vgl. Urteile des Senats vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 85.81 - <DVBl. 1984, 1216> und vom 6. September 1984 - BVerwG 2 C 13.82 - ).
  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 1 UE 217/03
    Im Vordergrund stehen vielmehr eindeutig private Belange der Beamtinnen und Beamten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 - a.a.O. sowie vom 10. Mai 1984 - 2 C 65.81 - DVBl. 1984, 1216 = ZBR 1985, 22, [BVerwG 10.05.1984 - 2 C 65.81] jeweils m.w.N.; ebenso im Ergebnis Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer, BeamtVG , Stand: August 1997, Erl. 13c 3 und 4.3 zu § 6; v. Roetteken/Rothländer, HBG, 7. Aufl., Rn. 117 zu § 85a HBG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 4 S 3249/89

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters - Härteausgleich nach Nr 10 der

    Ungeachtet eines die Regelung des § 79 Abs. 1 Nr. 2 BBG neben sozialpolitischen Erwägungen auch tragenden familienpolitischen Interesses daran, daß es Beamten durch die Möglichkeit einer längeren Beurlaubung ohne Ausscheiden aus einer Rechtsstellung erleichtert wird, sich der Betreuung und Pflege ihrer Kinder zu widmen, dient eine solche Beurlaubung überwiegend den persönlichen Belangen des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.5. 1984 - 2 C 65.81 - ZBR 1985, S. 22 (S. 23)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1996 - 6 A 241/95

    Beurlaubung; Studienrätin; Ehemann als Beamter des Auswärtigen Dienst

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 C 65.81 -, Buchholz 235, Nr. 1 zu § 38 BBesG; OVG NW, Urteil vom 17. Januar 1991, aaO.
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