Rechtsprechung
BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - Hilfegewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 90
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.01.1984 - 1 OS VG A 304/82
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 4 A 48/84
- BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 136
- NJW 1990, 3288
- FamRZ 1990, 1232 (Ls.)
- DÖV 1990, 882
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75
Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige hängt nicht davon ab, ob der in der Person der Hilfeempfängerin entstandene Rückgewähranspruch gegen den Kläger (§ 528 BGB) den Tod der Hilfeempfängerin rechtlich überdauert hat; dies ist im Streit vor den Zivilgerichten zu klären, weil es - von den Fällen der sog. Negativevidenz abgesehen (vgl. hierzu BVerwGE 49, 311 ) - nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen. - BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85
Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers; …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Denn weder folgt aus dem Wesen des Anspruchs aus § 528 BGB notwendig, daß er mit dem Tode der Hilfeempfängerin erlosch (vgl. für den Fall der Überleitung noch zu Lebzeiten des Hilfeempfängers BGHZ 96, 380 ), noch ist der Anspruch durch Konfusion untergegangen; denn der Kläger ist nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts nur Miterbe neben seinen beiden anderen Schwestern.
- BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Die sich aus dem Gesetz ergebende (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bzw. § 9 Abs. 1 SGB II) Subsidiarität der Sozialhilfe und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II soll durch den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII bzw. § 33 Abs. 1 SGB II verwirklicht werden, indem sie den Sozialleistungsträger grundsätzlich in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Leistungsempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer (hier: des Unterhaltsschuldners) entspricht, die dem Leistungsempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen (vgl. bereits BVerwG NJW 2000, 601 und NJW 1990, 3288 zu § 90 BSHG). - LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung - …
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ( , Urteil vom 10. Mai 1990 - 5 C 63/88 -) berufe, sei dies nicht nachvollziehbar, denn diese Entscheidung befasse sich ausschließlich mit dem Rangverhältnis von § 90 Bundessozialhilfegesetz ( ; Übergang von Ansprüchen, heute § 93 SGB XII) und § 92c BSHG (Kostenersatz durch den Erben, heute § 102 SGB XII), und nicht mit dem Verhältnis von § 116 SGB X zu § 102 SGB XII.Deshalb geht auch der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 10. Mai 1990 (5 C 63/88 - BVerwGE 85, 136 - juris Rdnr. 7) ins Leere.
- BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes …
Dies gilt für den Kostenersatzanspruch nach § 102 SGB XII gleichermaßen (zum Verhältnis beider vgl BVerwGE 85, 136, 139) .
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94
Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der …
Die Überleitungsermächtigung zielt also ihrem Zweck nach auf die Herstellung derjenigen Haushaltslage beim Sozialhilfeträger, die bestünde, wenn der Anspruch des Hilfeempfängers schon früher erfüllt worden wäre (BVerwG NJW 1990, 3288).Die Überleitungsanzeige als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt (BVerwG NJW 1992, 3312 [BVerwG 25.06.1992 - 5 C 37/88]) konkretisiert und individualisiert diese Erstattungspflicht lediglich, was auch nach dem Tod des Hilfeempfängers noch möglich ist (BVerwG NJW 1990, 3288).
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Sollte sich die Regelung auf Fälle der vertraglich begründeten Unterhaltspflicht erstrecken lassen, so wäre ihrer Anwendung mit Rücksicht auf den in § 2 Abs. 1 BSHG festgelegten Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, dessen Durchsetzung das Instrument der Überleitung dient (s. z.B. BVerwGE 85, 136 ), Grenzen zu setzen. - BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05
Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - …
Die Überleitungsermächtigung ziele ihrem Zweck nach auf die Herstellung derjenigen Haushaltslage beim Sozialhilfeträger, die bestünde, wenn der Anspruch des Hilfeempfängers schon vor seinem Tod erfüllt worden wäre (BVerwG-Urteil vom 10. Mai 1990 5 C 63.88, NJW 1990, 3288). - OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers: …
Die Überleitungsanzeige als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt konkretisiert und individualisiert die Erstattungspflicht lediglich, was auch nach dem Tod des Hilfeempfängers noch möglich ist (…BGH, Urt. v. 14.06.1995, IV ZR 212/94, juris-Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 10.05.1990, NJW 1990, 3288, 3288 f.). - BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen; …
Diese Vorschrift dient, wie der Senat bereits in BVerwGE 85, 136 (137 f.) ausgeführt hat, der Durchsetzung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), indem sie den Träger der Sozialhilfe in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Hilfeempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer entspricht, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen. - BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
Diese Vorschrift stellt dem Träger der Sozialhilfe ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, das diesen in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition den vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtungen anderer, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren können, nachträglich zu verwirklichen (vgl. BVerwGE 42, 198 ; Urteil des Senats vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 63.88 - ). - OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 15 U 251/93
Überleitung des Rückforderungsanspruchs bei Schenkung und Tod des Schenkers
Es gilt dies nach der Rechtsprechung des BVerwG ( NVwZ 1991, 72 = DÖV 1990, 882) auch für eine Überleitung nach Ableben des Schenkers.Aus dem BSHG ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, daß auf die nachträgliche Wiederherstellung des Nachranges der Sozialhilfe für den Tod des Schenkers verzichtet werden sollte (BVerwG NVwZ 1991, 72 = DÖV 1990, 882 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - 8 A 1271/89
Sozialhilferecht: Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgewähr einer
- OLG Hamm, 25.10.2011 - 10 U 36/11
Überleitung von erbrechtlichen Ansprüchen eines Hilfebedürftigen auf den Träger …
- VGH Bayern, 21.03.2007 - 12 B 04.975
Sozialhilfe, Überleitung eines Schadensersatzanspruches, Negativevidenz, …
- BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
- BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Rechtsstellung des Trägers der Sozialhilfe nach Überleitung vertraglicher …
- VG Ansbach, 21.08.2013 - AN 6 K 13.00015
Kriegsopferfürsorge; Überleitung; Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07
Sozialhilfe - Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG - Überleitungsanspruch gem § …
- VG Düsseldorf, 24.05.2016 - 21 K 733/16
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige im Rahmen der Überprüfung der …
- FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1482/17
Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des …
- VG Düsseldorf, 10.02.2017 - 21 K 13110/16
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige im Rahmen der Gewährung von Pflegegeld
- VG Münster, 17.07.2014 - 6 K 427/13
- VG Düsseldorf, 30.05.2017 - 21 K 4968/17
- OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 13 L 5256/97
Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter; Begriff der "Verfolgung"; …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung; …
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 6 S 223/96
Sozialhilfe: Übergang von Unterhaltsansprüchen - keine Rückwirkung des BSHG § 91
- OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
Sozialrecht; Überleitung eines Rückforderungsanspruchs wegen Schenkung durch …
- VG Karlsruhe, 11.06.1992 - A 9 K 17421/91
Erklärung der Erledigung in der Hauptsache und Kostenentscheidung nach billigem …
- BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 60.86
Pflicht des Unterhaltspflichtigen, dem Träger der Sozialhilfe Auskunft über seine …
- VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 21 K 3965/06
- SG Konstanz, 30.04.2007 - S 4 SO 2552/06
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Überleitung vertraglicher Ansprüche …
- OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 6645/95
Überleitung von Unterhaltsansprüchen, nachdem; Konfusion; Unterhaltsansprüche; …
- VG Karlsruhe, 20.02.1992 - A 9 K 3890/90
Asylanerkennung für einen Marokkaner; Intensität der politischen Verfolgung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 8 SO 87/17
- VG Düsseldorf, 24.07.2012 - 21 K 1737/12
Überleitungsanzeige des Übergangs eines Anspruchs i.R.d. Gewährung von Leistungen …
- VG Düsseldorf, 27.06.2012 - 21 K 812/12
Kriegsopferfürsorgerecht; Schenkungsrückforderungsanspruch; Überleitungsanzeige
- LG Aachen, 20.04.1994 - 4 O 523/93
Verschweigen von Vermögen bei einer Heimunterbringung; Bedürftigkeit im Sinn des …
- VG Karlsruhe, 04.03.1993 - A 9 K 31378/92
Zulässigkeit einer Abschiebungsandrohung; Politische Verfolgung in Liberia; …
- VG Meiningen, 23.08.2006 - 8 K 150/04
Sozialhilfe (Kostenerstattung); Schenkungsrückforderungsanspruch; Überleitung; …