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   BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96   

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BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96 (https://dejure.org/1996,1952)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1996 - 11 B 29.96 (https://dejure.org/1996,1952)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 (https://dejure.org/1996,1952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesfernstraßen - Sondernutzung - Großplakatanschlagtafel - Sondernutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht sondernutzung durch Aufstellen einer Großplakatanschlagtafel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 540 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1210
  • NZV 1996, 334
  • DVBl 1996, 925
  • DÖV 1997, 743
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    In dem Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10 = DVBl 1979, 74) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgesprochen, "daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm)", unter dem Gesichtspunkt des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereichs des Anliegergebrauchs unbedenklich sind.

    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, daß das Gericht Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Grundsätzliche Bedeutung ist nur gegeben, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Diese Frage gehört jedenfalls insoweit dem revisiblen Recht an, als sie sich auf Gemeingebrauch und Sondernutzung an Bundesfernstraßen (§§ 7, 8 FStrG) bezieht (vgl. dazu BVerwGE 30, 235).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Wie sich aus § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 10 FStrG ergibt, besteht die Sondernutzung in einer Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch (§ 7 Abs. 1 FStrG) hinaus unter Inkaufnahme einer Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 63 ; 80, 36 ; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, § 8 Anm. 1.1).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Wie sich aus § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 10 FStrG ergibt, besteht die Sondernutzung in einer Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch (§ 7 Abs. 1 FStrG) hinaus unter Inkaufnahme einer Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 63 ; 80, 36 ; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, § 8 Anm. 1.1).
  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Eine derartige Aussage läßt sich auch nicht den von der Beschwerde zitierten neueren obergerichtlichen Entscheidungen entnehmen, namentlich nicht der beispielhaften Aufzählung von "typischen Fällen" der Sondernutzung im Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 19. August 1991 (NVwZ 1992, 100).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96
    Der in der Beschwerdebegründung ferner genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1978 (NJW 1979, 435) ist ebenfalls für die aufgeworfene Rechtsfrage unergiebig; er hebt hervor: Die Grenzen des Gemeingebrauchs könnten "nur im Hinblick auf die jeweilige Art der Wegebenutzung bestimmt werden"; dabei seien "das Ausmaß der in Anspruch genommenen Wegefläche und die sonstigen räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen"; die Vielfalt der geschichtlich gewachsenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs lasse es "nicht zu, seine rechtlichen Grenzen allenthalben gleichmäßig zu ziehen".
  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 N 3469/94

    Normenkontrolle einer Sondernutzungsgebührenregelung - Plakatanschlag an Bauzaun

    Dementsprechend definiert auch § 2 SNS die Sondernutzung als jede Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinaus, sofern dieser dadurch beeinträchtigt wird oder werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1996 - 11 B 29/96 -, NVwZ 1996, 1210 = Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Zwar knüpft die Sondernutzung nicht an das Überschreiten einer Bagatellgrenze an, ab der erst das Hineinragen einer Plakatanschlagtafel in den Straßenraum zur Sondernutzung wird (vgl. Urt. des Sen. v. 14.12.1995 - 5 S 2428/94 - sowie BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 29.96 - und Urt. v. 24.02.1978 - 4 C 1.76 - DVBl. 1979, 74).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07

    Sondernutzung einer öffentlichen Straße durch Werbebanner an einer Brücke

    Die Auffassung der Antragstellerin, eine Sondernutzung könne nur vorliegen, wenn die betreffende Nutzung den Gemeingebrauch - zumindest abstrakt - beeinträchtige, entspricht nicht der Berliner Rechtslage und kann sich auch nicht auf die Berufs- und Eigentumsgrundrechte stützen (zur Verfassungsmäßigkeit einer im hier einschlägigen Aspekt ähnlichen gesetzlichen Regelung in Hamburg s. schon BVerwG, Urteil vom 29. August 1961 - I C 167.59 -, NJW 1962, 552 [553]; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 -, NZV 1996, 334).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 11 A 3887/96

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an ein Unternehmen der

    vgl. zu § 8 FStrG: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 -, Buchholz 407.4 § 8 FstrG Nr. 24, und - 11 B 31.96 -, VBlBW 1996, 372 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 11 A 1084/96

    Beseitigung einer Werbetafel

    vgl. zu § 8 FStrG: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 24, und - 11 B 31.96 -, VBlBW 1996, 372 f.
  • VG Berlin, 19.02.2015 - 1 K 273.12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Werbetafeln an Gebäuden der Deutschen

    Denn eine Bagatellgrenze derart, dass auf dem Straßengrund aufgestellte Werbetafeln nur dann als potentielle Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und damit als Sondernutzung beurteilt werden dürften, wenn sie mehr als 0, 2 oder 0, 3 m in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, ergibt sich weder aus dem Berliner Straßengesetz noch aus dem Grundgesetz (vgl. zu Sondernutzungen nach dem BFStrG: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 11 B 29/96 -, NVwZ 1996, 1210).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 8 CS 23.283

    Bestimmtheit einer Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Sondernutzung

    Der Umstand, dass der Fahnenmast nur einige Zentimeter in die Straße F* ...mauer hineinreicht und der Gemeingebrauch der Straße dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wird, schließt die Annahme einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 f.; U.v. 29.10.2008 - 8 B 05.1468 u.a. - BayVBl 2009, 661 = juris Rn. 45; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand September 2021, Art. 18 Rn. 15; vgl. auch BVerwG, B.v. 10.5.1996 - 11 B 29.96 - NVwZ 1996, 1210 = juris Rn. 4 zu § 8 FStrG).
  • VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 10.107

    Baugenehmigung für großflächige Werbetafel innerhalb der Straßenbegrenzungslinie

    Eine Sondernutzung ist nämlich auch dann gegeben, wenn die Anschlagtafel nur geringfügig in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt (BVerwG, B.v. 10.5.1996, 11 B 29/96, ).
  • VG München, 21.09.2016 - M 2 S 16.2952

    Beseitigung eines Werbemittels (hier in Gestalt einer Eistüte) von öffentlichem

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin ferner darauf hin, dass es keine "Bagatellgrenze" gibt, unterhalb der infolge der Geringfügigkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Straße keine gemeingebrauchsbeeinträchtigende Sondernutzung vorliegt (BVerwG, B. v. 10.5.1996 - 11 B 29.96 - juris Rn. 4; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Oktober 2015, Art. 18 Rn. 15 m. w. N.).
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