Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9724
BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11 (https://dejure.org/2011,9724)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2011 - 8 B 29.11 (https://dejure.org/2011,9724)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 8 B 29.11 (https://dejure.org/2011,9724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Gera, 26.01.2005 - 2 K 1470/96
    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe aus sachfremden Erwägungen das Ausgangsverfahren 2 K 1470/96 Ge in insgesamt 63 Vermögenswerte und dementsprechend 63 Verfahren aufgeteilt und damit gegen Art. 3 GG verstoßen, kann die Zulassung der Revision schon deswegen nicht rechtfertigen, weil Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2 VwGO mit der Folge unanfechtbar sind, dass sie nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (§ 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; Beschluss vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).

    Das Verwaltungsgericht hat seine Hinweispflicht gemäß § 86 Abs. 3 VwGO nicht dadurch verletzt, dass es die Gerichtsakten aus den Verfahren 2 K 1470/96 Ge (sieben Bände), die hier zugehörigen Behördenvorgänge (zwölf Bände), die Gerichtsakten zum Verfahren 2 K 1577/01 Ge (zwei Bände) und eine Beiakte sowie die Gerichtsakten aus dem Verfahren 2 K 2/06 Ge (zwei Bände) ohne förmlichen Beiziehungsbeschluss im Termin vom 27. Oktober 2010 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat, ohne den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.

    Ein entsprechender Hinweis ist in der Ladung vom 6. Oktober 2010 zum Termin am 27. Oktober 2010 erfolgt ( "Die Verfahren 2 K 1470/96 Ge, 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.").

    Bei seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung hat das Verwaltungsgericht erkennbar den bis zum Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 im Verwaltungsstreitverfahren 2 K 1470/96 Ge und den danach angefallenen Prozessstoff nebst den zum dortigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten sowie die Akten und Beiakten der bislang entschiedenen Verfahren berücksichtigt, die ausweislich der Niederschrift zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Die Prozessvertreterin der Klägerin hat sich mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2001 bestellt und in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge, von dem das vorliegende Verfahren mit Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 abgetrennt worden ist, Einsicht in die Gerichtsakten genommen, aus denen sich die Beiziehung der Behördenakten ergab.

    Im Erörterungstermin vom 28. August 2003 in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge und in den Verfahren 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge war die Klägerin durch ihre Bevollmächtigte vertreten.

    Der Hinweis der Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vom 27. Oktober 2010, sie verwahre sich dagegen, dass die Akten 2 K 1470/96 Ge, 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge mit den dazugehörigen Behördenvorgängen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht würden, verpflichtete das Verwaltungsgericht weder, den Termin zu verlegen, noch ihr eine Möglichkeit einzuräumen, schriftlich Stellung zu beziehen.

    Schon nach ihrer eigenen Einlassung war die Klägerin nicht gehindert, zu den vom Beklagten im Ausgangsverfahren 2 K 1470/96 Ge mit Schriftsätzen vom 18. November 2004 und vom 27. April 2004 (wohl 17. April 2004) vorgelegten Listen Stellung zu nehmen.

    Der Hinweis auf den Protest der Klägerin gegen die Verwertung des Inhalts der Akten 2 K 1470/96 Ge, 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge sowie der zugehörigen Behördenakten und Beiakten soweit dieser nach dem 22. Oktober 2001 angefallen ist (vgl. UA S. 14), macht keine fehlerhafte Wiedergabe dieses Akteninhalts geltend, sondern nur die Unzulässigkeit seiner Berücksichtigung im vorliegenden Verfahren.

    Unabhängig davon, dass sich die von der Beschwerdeführerin zitierte Passage, dass "insbesondere der bis zum Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 im Verwaltungsstreitverfahren 2 K 1470/96 Ge angefallene Prozessstoff nebst den zum dortigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten in dem hier abgetrennten Verfahren" zu verwerten ist, im Urteil so nicht findet, würde daraus entgegen der Auffassung der Klägerin auch keine aktenwidrige Verwechslung der bis zur Trennung und der danach zu den Akten gelangten Unterlagen folgen.

    Aus den Ausführungen im Urteil ergibt sich vielmehr, dass das Verwaltungsgericht den Prozessstoff, der in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge insgesamt bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss zu den Akten gelangt ist, sowie die in den weiteren Verfahren 2 K 2/06 Ge und 2 K 1577/01 Ge angefallenen Akten und Unterlagen im streitgegenständlichen Verfahren berücksichtigt hat.

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 11 S. 4 f.; Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - juris).

    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (Beschluss vom 29. Januar 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 8 B 78.08

    Art und Umfang des Gegenstandes eines Wiederaufnahmeverfahrens; Unterschiedliche

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob das Verwaltungsgericht gegen gesetzliche Beweisregeln verstoßen hat (vgl. zur Reichweite des § 418 ZPO Beschluss vom 30. April 2009 - BVerwG 8 B 78.08 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 8 B 35.06

    Umfang des Überzeugungsgrundsatzes gem. § 108 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Richtig ist, dass § 138 Nr. 6 VwGO nicht nur dann verletzt wird, wenn eine Begründung überhaupt fehlt, sondern auch dann, wenn die Entscheidung nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen begründet wird, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder die den Beteiligten nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 - NJW 1993, 1909; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Weder aus § 96 Abs. 1 VwGO noch aus einer sonstigen Verfahrensvorschrift lässt sich ableiten, dass es den Verwaltungsgerichten nur bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten erlaubt wäre, den Inhalt beigezogener und zum Gegenstand der Verhandlung gemachter Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (Beschluss vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Gemäß § 86 Abs. 1 VwGO erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen bis zur Grenze des Zumutbaren (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1).
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Richtig ist, dass § 138 Nr. 6 VwGO nicht nur dann verletzt wird, wenn eine Begründung überhaupt fehlt, sondern auch dann, wenn die Entscheidung nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen begründet wird, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder die den Beteiligten nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 - NJW 1993, 1909; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Das Gericht darf deshalb keinen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machen und so dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - BVerwG 3 B 2.09 - juris).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe aus sachfremden Erwägungen das Ausgangsverfahren 2 K 1470/96 Ge in insgesamt 63 Vermögenswerte und dementsprechend 63 Verfahren aufgeteilt und damit gegen Art. 3 GG verstoßen, kann die Zulassung der Revision schon deswegen nicht rechtfertigen, weil Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2 VwGO mit der Folge unanfechtbar sind, dass sie nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (§ 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; Beschluss vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 11 S. 4 f.; Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - juris).
  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10

    Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit;

  • BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 12.03.2009 - 3 B 2.09

    Prozessordnungswidrige Vorenthaltung von Äußerungen zu dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht