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   BVerwG, 10.06.1965 - III C 107.63   

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BVerwG, 10.06.1965 - III C 107.63 (https://dejure.org/1965,1185)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1965 - III C 107.63 (https://dejure.org/1965,1185)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1965 - III C 107.63 (https://dejure.org/1965,1185)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1965 - III C 107.63
    Wenn die bei diesen Vorgängen befindlichen Briefe und sonstigen Urkunden der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollten, hätte das Verwaltungsgericht dem Kläger hiervon Kenntnis und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben müssen (vgl. das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1964 - BVerwG VIII C 362.63 - [BVerwGE 18, 315]).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Das Gericht ist darüber hinaus allerdings nicht verpflichtet, den Beteiligten seine Rechtsauffassung zu offenbaren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 3 C 107.63 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Dieses Gebot begründet allerdings keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (st. Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 107.63 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Es ist zwar zutreffend, daß dem Urteil auch dann, wenn über die Klage ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) entschieden wird, nur Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten auch äußern konnten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 107.63 - [ZLA 1965, 294; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 8 B 45.11

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen des behaupteten Vorliegens

    Dieses Gebot begründet allerdings keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. u.a. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 3 C 107.63 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • OVG Thüringen, 19.04.2023 - 3 ZKO 676/18
    Dieses Gebot begründet allerdings keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1965 - III C 107.63 - juris = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 13.09.1991 - 8 B 107.91

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von

    Dieses Gebot begründet allerdings keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. u.a. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 107.63 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1999 - 7 L 2818/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung;; Berufungszulassung (Asylrecht);

    In dem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung liegt kein Verzicht auch darauf, von den Grundlagen der Entscheidung bereits vor dem Urteil erschöpfende Kenntnis zu erlangen (BVerwG, Urt. v. 10.6. 1965 - III C 107.63 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 37; Beschl. v. 13.10.1976 - VI B 77.75 -, DÖV 1977, S. 370, 371) .
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