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   BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98   

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BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98 (https://dejure.org/1999,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1999 - 2 C 20.98 (https://dejure.org/1999,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 (https://dejure.org/1999,2593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Rücknahme wegen arglistiger Täuschung - Ministerium für Staatssicherheit - Kausalität zwischen Täuschung und Ernennung - Täuschung

  • Judicialis

    BG LSA § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; BG LSA § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung; Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Verneinung einer Tätigkeit für das -; Rücknahme der Beamtenernennung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 447 (Ls.)
  • NJ 1999, 609
  • DÖV 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).

    Damit ist auch unerheblich, ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre (Beschluß vom 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 63.98 - ).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger den Beklagten im Sinne dieser Bestimmung getäuscht (vgl. u.a. BVerwGE 102, 178 unter Hinweis vor allem auf das Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - m.w.N.).

    Sie steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den Regelungen des Einigungsvertrages über die Rechtsverhältnisse und die Weiterverwendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (BVerwGE 102, 178 ).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger den Beklagten im Sinne dieser Bestimmung getäuscht (vgl. u.a. BVerwGE 102, 178 unter Hinweis vor allem auf das Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - m.w.N.).

    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).
  • VG Hannover, 26.06.2013 - 2 B 2658/13

    Arglist; Ernennung; Rücknahme

    Für die zu fordernde Kausalität ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht wie geschehen alsbald ernennt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63/98 - , ZBR 2001, 106; Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 20/98 - ZBR 2000, 37).
  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über

    1.9 Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris Rn. 13).

    Es genügt daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris.).

  • VG Stuttgart, 09.09.2013 - 3 K 2552/13

    Rücknahme der Ernennung zur Beamtin wegen arglistiger Täuschung - Verschweigen

    Vielmehr ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, ZBR 2001, 106 und Urteil v. 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - LKV 2000, 116).
  • VG Düsseldorf, 14.07.2016 - 2 L 497/16

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst aufgrund

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, juris, Rn. 13 m. w. N.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

    Eine arglistige Täuschung ist vielmehr schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (so BVerwG, Urt. v. 10.6.1999, ZBR 2000, 37 [BVerwG 10.06.1999 - 2 C 20/98] ).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01

    nein

    Die Täuschung der Beklagten hat bei dieser zu einem Schaden in Höhe des an Dr. H. gezahlten Agentenlohnes geführt (zur Ursächlichkeit der Täuschung des Dienstherrn für dessen weitere Entscheidung vgl. Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - Buchholz 237.94 § 12 S-ALBG Nr. 1 m.w.N. ).
  • VG Schleswig, 22.02.2018 - 12 B 12/18

    Recht der Landesbeamten - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst - Antrag auf

    Hat ein Beamtenbewerber die Ernennungsbehörde arglistig getäuscht, so genügt es für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Täuschung und der Ernennung, dass die Behörde ohne die Täuschung dem Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere zu prüfende Erwägungen angestellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über seine Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 20.98, Juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1476/99

    Beamter; Ernennung; Rücknahme; Teilzeitbeschäftigung; Täuschung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 10.6. 1999 - 2 C 20.98 - ZBR 2000, 37 f.) genügt es im Falle einer arglistigen Täuschung für den Ursachenzusammenhang zwischen Täuschung und Ernennung zwar grundsätzlich, dass die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst dann über seine Bewerbung entschieden hätte.
  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

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