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   BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13   

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https://dejure.org/2013,13871
BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13871)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2013 - 1 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13871)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 1 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13871)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch für die angefochtene Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 63.06 - juris und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 10.08

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Das ist namentlich der Fall, wenn sich die Begründung der angefochtenen Entscheidung erkennbar nicht auf das wesentliche entscheidungserhebliche Vorbringen der Beteiligten erstreckt, wobei das Gericht jedoch nicht auf alle Einzelheiten des Parteivortrags eingehen muss und die Entscheidungsgründe insgesamt zu würdigen sind (vgl. etwa Beschluss vom 17. November 2008 - BVerwG 10 B 10.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Die Beschwerde trägt nicht vor und es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte seine Ermessenserwägungen im Ausgangsbescheid insoweit in der mündlichen Verhandlung korrigiert habe (zu den strengen förmlichen Voraussetzungen an eine Ergänzung von Ermessensentscheidung vgl. Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 Rn. 18).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Den ersten Widerspruch sieht sie darin, dass der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen seiner Prüfung der Voraussetzungen des Ausweisungstatbestandes des § 54 Nr. 5 AufenthG die Aktivitäten des Klägers als "niederschwellig" und "weniger hervorgehoben" werte, während nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2005 (BVerwG 1 C 26.03) schon die bloße Teilnahme an Aktivitäten zugunsten einer Terrororganisation wie der PKK als Unterstützungshandlung im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG ausreiche (Beschwerdebegründung S. 10).
  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06

    Verletzung der Pflicht der Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
    Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 63.06 - juris und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BGH, 25.01.2019 - AnwZ (Brfg) 21/18

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG - dessen Erfüllung die vorstehend genannte Bestimmung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO dient (BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2008 - 10 B 10/08, juris Rn. 6; vom 10. Juni 2013 - 1 B 1/13, juris Rn. 13; jeweils mwN) - kann nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei ergibt, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 20 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 13 A 1502/17

    Fehlen einer ausdrücklichen Würdigung der vorgelegten Drohbriefe in den

    - 1 BvR 1304/14 - , juris, Rn. 22 m. N.; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 1 B 1.13 -, juris, Rn. 11 m. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2017 - 13 A 1479/17

    Vorlage der Beweismittel durch den von politischer Verfolgung bedrohten

    - 1 BvR 1304/14 - , juris, Rn. 22 m. N.; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 1 B 1.13 -, juris, Rn. 11 m. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - 13 A 1431/17

    Klärungsbedürftigkeit der Sicherung des Existenzminimums eines jungen

    - 1 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 22 m. N.; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 1 B 1.13 -, juris, Rn. 11, m. N.
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