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   BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19   

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BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19 (https://dejure.org/2020,20154)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 4 BN 56.19 (https://dejure.org/2020,20154)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 4 BN 56.19 (https://dejure.org/2020,20154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung; Rechtlich unzulässige Einschränkung der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG a.F. bzw. § 9 Abs. 2 ROG n.F.; Unzulässiger Ausschluss von Stellungnahmen zur ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung in der Regionalplanung; Rechtlich unzulässige Einschränkung der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG a.F. bzw. § 9 Abs. 2 ROG n.F.; Unzulässiger Ausschluss von Stellungnahmen zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16

    FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Meldeverfahren; Phase 2; Liste der Gebiete von

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Ferner ist geklärt, dass die öffentliche Bekanntmachung keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten darf, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne an der Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Der Senat hat für die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Bauleitplanverfahren entschieden, dass die Formulierung, Anregungen und Bedenken können "schriftlich oder zur Niederschrift" vorgetragen werden, keinen Bedenken begegnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Die Fragen führen nicht zur Zulassung der Revision, weil sich hierauf antworten lässt, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2018 - 4 BN 13.17 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 28 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17

    Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, kann diese Begründung hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 4 BN 44.17 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 21 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Eine analoge Anwendung der Vorschrift scheidet aus, weil es hierfür bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (zu den Voraussetzungen einer Analogie etwa BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 6.16 - BVerwGE 161, 99 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 56.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 4. August 2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 Rn. 4).
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