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   BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19   

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BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19 (https://dejure.org/2020,21876)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 6 AV 7.19 (https://dejure.org/2020,21876)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 (https://dejure.org/2020,21876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 9 Abs. 2; VereinsG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, 2, 4, §§ 5, 6, 10 Abs. 2; StPO § 99 Satz 1 und 2, §§ 100, 101 Abs. 4, 5 und 7, § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1
    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung; Beschlagnahme; Beschwerde; Bindungswirkung; Ermittlung; Ermittlungsbefugnisse; Hauptsachegericht; Postbeschlagnahme; Sicherstellung; Strafprozessordnung; Verbot; Verein; Vereinigung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 VereinsG, § 3 Abs 1 S 1 VereinsG, § 4 Abs 1 VereinsG, § 4 Abs 2 VereinsG
    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von Vereinsvermögen

  • rewis.io

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von Vereinsvermögen

  • doev.de PDF

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von Vereinsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot des Vereins "linksunten.indymedia"; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Folge der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Keine entsprechende Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 4 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1023
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Denn ob auf der Grundlage der dort gewonnenen Ergebnisse Verbotsgründe im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG bejaht werden können, kann im Rahmen der Anfechtungsklagen Dritter nicht geprüft werden (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 2.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:290120U6A2.19.0] - Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Bei behördlichen Zugriffen auf Gegenstände mit der Begründung, sie gehörten zu dem eingezogenen Vereinsvermögen, handelt es sich um eigenständige Eingriffsakte (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 2.19 - Rn. 20).

    Dass damit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer verbotsfähigen Vereinigung vorlagen, bedarf vor dem Hintergrund der im Urteil des Senats vom 29. Januar 2020 im Verfahren 6 A 2.19 vorgenommenen rechtlichen und tatsächlichen Würdigung vorliegend keiner weiteren Ausführungen mehr.

  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - dagegen nicht (stRspr, vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 - NStZ 2016, 370 Rn. 4).

    Hier kann etwa die Konkretheit der Ausführungen ebenso von Bedeutung sein wie deren Umfang oder Objektivierung anhand weiterer, unmittelbar vorliegender Beweismittel (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 - NStZ 2016, 370 Rn. 4).

  • BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01

    Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Das Verfahren nach § 101 Abs. 7 StPO beinhaltet eine spezielle Regelung, die im Strafverfahren die allgemeinen Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung verdrängt (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08 u.a. - BGHSt 53, 1 Rn. 6).

    § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO verleiht damit dem in § 162 StPO verankerten Rechtsgedanken Ausdruck, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08 u.a. - BGHSt 53, 1 Rn. 11).

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Zwar handelt es sich bei den dem Gericht vorliegenden behördlichen Zusammenstellungen nur um sog. sekundäre Beweismittel, weil sie die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht erkennen lassen und dem Senat daher nur eine eingeschränkte tatrichterliche Würdigung, insbesondere keine Prüfung der Glaubwürdigkeit der Quelle(n), gestatten (vgl. zur Problematik der Überzeugungsbildung im Rahmen eines Verbotsverfahrens BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 Rn. 16 und Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 45/19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100719B1B45.19.0] - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Die Verbotsbehörde muss aber als "Herrin des Verbotsverfahrens" die Ermittlungen initiieren, steuern und kontrollieren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 [ECLI:DE:VGHBW:2002:0514.1S10.02.0A] - NVwZ 2003, 368 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Er hat zudem durch geeignete Formulierungen des Beschlusses im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass der Grundrechtseingriff angemessen begrenzt wird sowie messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. grundlegend zum Durchsuchungsbeschluss: BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 - BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Das kann auch der Fall sein, wenn eine Vereinigung solche Handlungen nachträglich billigt und fördert, sich also mit ihnen identifiziert, oder wenn zunächst nur einzelne Tätigkeiten die Strafgesetze verletzen, diese jedoch mit Wissen und Wollen der Vereinigung fortgesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180713.1bvr147412] - BVerfGE 149, 160 Rn. 106).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Nachweis einer Tätigkeit als Funktionär für die PKK als Grund für eine Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Zwar handelt es sich bei den dem Gericht vorliegenden behördlichen Zusammenstellungen nur um sog. sekundäre Beweismittel, weil sie die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht erkennen lassen und dem Senat daher nur eine eingeschränkte tatrichterliche Würdigung, insbesondere keine Prüfung der Glaubwürdigkeit der Quelle(n), gestatten (vgl. zur Problematik der Überzeugungsbildung im Rahmen eines Verbotsverfahrens BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 Rn. 16 und Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 45/19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100719B1B45.19.0] - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13

    Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City

    Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar das Verhalten Dritter den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit erfüllen, wenn sie Strafgesetze verletzen und dies der Vereinigung zuzurechnen ist, weil sie erkennbar für die Vereinigung auftreten und diese das zumindest billigt, oder weil die Begehung von Straftaten durch die Vereinigung bewusst hervorgerufen oder bestärkt, ermöglicht oder erleichtert wird (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 106, ebenso BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 - juris Rn. 36).

    Das Verhalten Dritter kann berücksichtigt werden, wenn diese wie Mitglieder von der Vereinigung getragen werden (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 156) oder wenn die Vereinigung solche Handlungen Dritter nachträglich billigt und fördert, sich also mit ihnen identifiziert (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 106, ebenso BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 - juris Rn. 36).

    Dem entspricht es, dass behördliche Ermittlungsmaßnahmen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 - juris Rn. 31).

    Letztlich dient dies dem Zweck der behördlichen Ermittlungen, die klären sollen, ob ein verbotsfähiger Verein im Sinne von § 2 Abs. 1 VereinsG besteht und ein Verbotsgrund im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG gegeben ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - 1 L 14.20

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen eine Teilorganisation der Hizb

    Die Beschwerde der Antragsgegner gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung der gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VereinsG zuständigen Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Berlin vom 22. April 2020 ist gemäß § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO zulässig (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 u.a. - juris Rn. 13 m.w.N.), aber nicht begründet.

    Die Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG haben in dem für die Beurteilung des Beschwerdegerichts maßgeblichen Erlasszeitpunkt des angegriffenen Beschlusses (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 u.a. - juris Rn. 33) vorgelegen und sind auch nicht nachträglich weggefallen (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 - juris Rn. 26 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571, juris Rn. 25).

    Das anordnende Gericht ist allerdings mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 u.a. - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Dass vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Vereinsmitglieder regelmäßig zur Klärung der aufzuklärenden Fragen beitragen können, wenn es sich - wie hier - um führende Mitglieder des Vereins handelt, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7.19 u.a. - juris, 4. Leitsatz).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Mit Beschluss vom 10.06.2020 - 6 AV 7.19 - (juris) hat das Bundesverwaltungsgericht den von Herrn ... gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.08.2017 - 4 K 7042/17 - angeordneten Postbeschlagnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs abgelehnt.
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

    Insbesondere unterhalte er ein enges und vertrautes Verhältnis zum Antragsteller im Verfahren 6 AV 7.19 , der ihm auch seinen derzeitigen Arbeitsplatz vermittelt habe.
  • VG Freiburg, 20.08.2021 - 4 K 3597/19

    Durchsicht eines einem Verein gehörenden Datenträgers im Zuge eines gegen diesen

    Für diese Auslegung spricht im Übrigen auch, dass damit eine vom Gesetzgeber gewiss nicht gewollte Verdoppelung des Rechtsschutzes bzw. eine "Rechtsmittelspaltung" vermieden wird (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 10.06.2020 - 6 AV 7.19 -, juris, Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris, Rn. 50), die etwa einträte, wenn im Anschluss an eine Durchsicht die zuständige Behörde eine Beschlagnahme beantragte, für welche zweifelsfrei das Verfahren nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 VereinsG gälte.
  • OVG Thüringen, 06.10.2023 - 3 SO 477/21

    Voraussetzungen einer richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im

    Vermutungen ohne Tatsachengrundlagen reichten nicht aus, eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es jedoch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 6 AV 7/19 - juris m. w. N.).
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