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   BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83   

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BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - Wegfall der Bezüge - Kann-Bestimmung - Wehrbeschwerdesachen - Mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2968 (Ls.)
  • DVBl 1985, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Dabei ist sich der Senat bewußt, daß angesichts des Verteidigungsauftrags der Bundeswehr (vgl. Art. 87 a GG) den dienstlichen Gründen, die gegen die Gewährung von Sonderurlaub jeder Art sprechen, ein besonderes Gewicht zukommt und die für einen Betreuungsurlaub sprechenden Gründe besonders triftig sein müssen (vgl. BVerwGE 46, 173 f.); das sind sie hier.
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    In der Zusammensetzung, in der er Endentscheidungen trifft, also in voller Besetzung, hat er auch über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden (BVerfGE 1, 80; 16, 305) [BVerfG 23.07.1963 - 1 BvL 6/61].
  • VG Stuttgart, 27.05.1982 - VRS 1 K 1700/82
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Die allgemeine Behinderung des reibungslosen Ablaufs der Dienstgeschäfte, wie sie mit jeder außerplanmäßigen Beurlaubung verbunden ist, hätte angesichts der übergeordneten Gesichtspunkte, die 1969 der Einführung der Möglichkeit eines Betreuungsurlaubs zunächst für Beamtinnen (Art. 2 Nr. 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 31. März 1969 - BGBl. I S. 257), dann auch für männliche Beamte (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften vom 31. Januar 1974 - BGBl. I S. 131), schließlich 1975 für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zugrunde lagen, auch nicht berücksichtigt werden können (vgl. OVG Saarland a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz DÖD 1978, 59; VG Berlin DÖD 1980, 260; VG Stuttgart NVwZ 1983, 569 [VG Stuttgart 27.05.1982 - VRS 1 K 1700/82]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage wird auch nicht durch die Überlegung berührt, daß im Falle der Nichtigerklärung des § 28 Abs. 5 Satz 1 Buchst. a SG der Gesetzgeber die Vergünstigung, so er zu ihr nicht aus höherrangigem Recht verpflichtet ist, nicht auf männliche Soldaten erstrecken muß (auch nicht etwa in einer sachlich auf die gravierendsten Fälle der Notwendigkeit von Betreuung und Pflege von Kleinkindern beschränkten Form), sondern es bei ihrer Beseitigung bewenden lassen kann (vgl. BVerfGE 17, 210, 215 f. [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62]; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG 6. Aufl. Art. 100 RdNr. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Denn es ist nicht einzusehen, wieso bei sonst gleichen Voraussetzungen Frauen - über die durch Schwangerschaft, Geburt, anschließende Erholungsbedürftigkeit als Mutter und Stillzeit biologisch und funktional veranlaßten Schutzvorschriften hinaus (vgl. Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1984 - VMBl S. 58 - BVerfGE 15, 337, 343) [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59] - die Möglichkeit der Beurlaubung zur Betreuung und Pflege von Kindern unter 16 Jahren zustehen soll, aber Männern nicht.
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Anders als etwa bei einem Antrag auf oder gegen die Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei einem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Endentscheidungen trifft der Senat im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung jedoch auch dann, wenn er entsprechend der Regel des § 18 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO ohne die der "Hauptverhandlung" des disziplinargerichtlichen Verfahrens gleichzusetzende "mündliche Verhandlung" entscheidet, in seiner vollen Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (BVerwGE 63, 289, 292 unter 2.).
  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 282/81

    Adoptivmutter - Mutterschaftsurlaub - Leibliche Mutter

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Dazu eingeholte medizinische Gutachten hatten eine mehrmonatige Schutzbedürftigkeit bejaht, weil die völlige Normalisierung im hormonellen und endokrinen Bereich, im autonomen Nervensystem und in der Psyche der Frau erst mehrere Monate nach der Entbindung eingetreten sei (ähnlich Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 1983 - 5 AZR 282/81, NJW 1984, 630; vgl. BVerfG Beschluß vom 2. Februar 1982 - 2 BvR 553/80).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Das ergibt sich außer aus Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte der beiden Bestimmungen auch aus der Systematik des § 28 SG (vgl. BVerfGE 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; BVerwG NZWehrr 1983, 105 f.).
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51

    Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    In der Zusammensetzung, in der er Endentscheidungen trifft, also in voller Besetzung, hat er auch über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden (BVerfGE 1, 80; 16, 305) [BVerfG 23.07.1963 - 1 BvL 6/61].
  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 19/82

    Beschränkung des Mutterschaftsgeldes - Mutterschaftsurlaub - Vereinbarkeit mit

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

  • BVerwG, 26.08.1987 - 1 WB 101.86

    Rechtsmittel

    das Verfahren auszusetzen, bis über die "Verfassungsbeschwerde" (richtig: den Vorlagebeschluß) "in der Sache 1 WB 121/83" (= BVerwG NZWehrr 1984, 251 = RiA 1985, 20 = DVBl 1985, 445) entschieden sei.

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).

  • BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04

    Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum.

    Die Gewährung oder der Widerruf eines Betreuungsurlaubes stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 121.83 - <NZWehrr 1984, 251 = DVBl 1985, 445 = RiA 1985, 20> und vom 12. Juni 1996 -BVerwG 1 WB 94.95 - ).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 WB 71.87

    Wehrbeschwerde - Erziehungsurlaub - Rechtsweg

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 1 WB 130.86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 19.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht - Anforderungen an

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 32.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) -

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 22.04.1987 - 1 WB 27.87

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung -

    Auch wenn gegen die Beschränkung der Gewährung entsprechenden Betreuungs- oder Erziehungsurlaubs im Bereich der Bundeswehr auf weibliche Sanitätsoffiziere erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 1 WB 121/83 = NZWehrr 1984, 251), so ist doch so lange von der Gültigkeit jedenfalls der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Nichtigkeit festgestellt hat.
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