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BVerwG, 10.07.1995 - 7 B 206.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begehren des Klägers als Rechtsnachfolger die Rückübertragung von Grundstücken nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Reichweite der Bodenreformenteignungen hinsichtlich der Erfassung von Mobilien und Immobilien, die auf Grund ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.02.1995 - 5 A 2071/94
- BVerwG, 10.07.1995 - 7 B 206.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 10.07.1995 - 7 B 206.95
Enteignungen im Zuge der sog. "Bodenreform" unterfallen - wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt - regelmäßig in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dem Restitutionsausschluß des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) entschieden hat. - BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1995 - 7 B 206.95
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]) war Ziel der Bodenreform die "Liquidierung des feudal-junkerlichen Großgrundbesitzes" und die Schaffung neuer selbständiger Bauernwirtschaften für landlose und landarme Bauern, Landarbeiter, kleine Pächter, Flüchtlinge und Umsiedler.
- VG Magdeburg, 29.12.2014 - 5 A 131/13
Bemessungsgrundlage für Ausgleichsleistungen
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1995 - 7 B 206/95 - zurückgewiesen.