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BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Landesrechtlicher Umsetzungsakt für die Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von Fleischuntersuchungsgebühren
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 24.01.2003 - 3 R 8/02
- BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Soweit die Beschwerde auf die Frage abstellt, ob die Umsetzung in Landesrecht in rechtssatzmäßiger Form erfolgen muss, ergibt sich die bejahende Antwort ohne weiteres aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 (BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143).Das Beschwerdevorbringen ergibt auch keine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem in der Beschwerde genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 (a.a.O.).
- BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 26.99
Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Sie bezieht sich nicht auf revisibles Recht (vgl. Beschluss vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18). - BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 84.02
Berechnung der Gebühren für Geflügelhygienekontrollen als Gegenstand der …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Aus bundesrechtlicher Sicht begegnet jedenfalls die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die übrigen Gebührenregelungen durch die Teilnichtigkeit hinsichtlich Trichinenschau und bakteriologischer Untersuchungen nicht berührt werden, keinen Bedenken (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2002 - BVerwG 3 B 84.02 -). - EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Feyrer
Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Diese Aussage entspricht wörtlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 9. September 1999 - Rs.C-374/97 - "Feyrer". - EuGH, 30.05.2002 - C-284/00
Stratmann
Auszug aus BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Diese Aussage ist durch das von der Beschwerde angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2002 - Rs.C-284/00 und C-288/00 - "Stratmann u.a." weder zurückgenommen noch eingeschränkt worden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2005 - L 3 B 55/03 Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klage und die Gründe für die Kla-geerhebung und -erledigung zu prüfen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19. März 2004 - L 3 B 57/03 KA).
Auch inso-weit sind deshalb außergerichtliche Kosten der Kläger nicht zu erstatten und ha-ben diese vielmehr die entsprechenden Kosten der Beklagten zu tragen (so schon Senatsbeschluss vom 19. März 2004 - L 3 B 57/03 KA).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2005 - L 3 B 56/03 In einem derartigen Fall fehlt einer entsprechenden Untätigkeitsklage nach summarischer Prüfung das Rechtschutzbedürfnis (Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2003 - L 3 B 54/03 KA - und 19. März 2004 - L 3 B 57/03 KA - a.a.O. Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 88 Rd.-Nr. 4).