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   BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18   

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BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18 (https://dejure.org/2018,22315)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 (https://dejure.org/2018,22315)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 (https://dejure.org/2018,22315)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abs. 2 Unterabs. 3 Nr. 2 und 2.1, § 45 Abs. 2
    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose; Mitwirkung an Gewalttätigkeiten; Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Zugehörigkeit zu einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 10 Abs 4 S 4 WaffG 2002, Anl 2 Abs 2 UAbs 3 Nr 2 WaffG 2002, Anl 2 Abs 2 UAbs 3 Nr 2.1 WaffG 2002
    Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Versagung und des Widerrufs des Kleinen Waffenscheins mit der freiwilligen Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Nachweisliche Gewaltausübung als prägendes Strukturmerkmal des Motorradclubs "Outlaws MC Germany"

  • doev.de PDF

    Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins

  • rewis.io

    Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Versagung und des Widerrufs des Kleinen Waffenscheins mit der freiwilligen Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Nachweisliche Gewaltausübung als prägendes Strukturmerkmal des Motorradclubs "Outlaws MC Germany"

  • datenbank.nwb.de

    Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein kleiner Waffenschein bei Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2812
  • DÖV 2018, 916
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
    Die Versagung und der Widerruf des Kleinen Waffenscheins können auf die freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe gestützt werden, wenn die Gewaltausübung ein prägendes Strukturmerkmal dieser Gruppe darstellt und ein Mitglied jederzeit in deren Gewalttätigkeiten hineingezogen werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17; vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).

    Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 3594 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17; vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).

    Es gilt uneingeschränkt auch für den Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und damit für Erteilung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17; vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
    Damit hat der Kläger einen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht aufgezeigt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 6 und 8, m. w. N., und Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 20 B 1740/19 -, juris, Rn. 9, m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung

    a) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) - c) WaffG Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, VBlBW 2022, 67 ).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17 -, juris, Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Dabei darf für die Frage der Zuverlässigkeit auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, da sie den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes konkretisiert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 -, juris Rn. 11; Gerlemann, in: Steindorf, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a bis lit. c WaffG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

    Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe - selbst wenn es dies persönlich nicht anstreben sollte oder sogar für sich vermeiden wollte - aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 153.18 -, juris Rn. 7).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 153.18 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und insoweit auch Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8).

    Hinzu kommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).

    Davon, dass die Bereitschaft, unter bestimmten Umständen Gewalt auszuüben, ein prägendes Strukturmerkmal der Gruppe darstellt, kann ausgegangen werden, wenn gewaltsame Angriffe auf Außenstehende oder gewalttätige Auseinandersetzungen in der Vergangenheit zum spezifischen Erscheinungsbild der Gruppe gehört haben (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).

  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, und Urteil vom 28.01.2015, a.a.O.).

    Dass keine Anhaltspunkte für eine herausgehobene Funktion des Klägers bestehen und aktuell auch kein (besonderes) regionales Gewaltpotential der örtlichen Organisationseinheit der Hells Angels aktenkundig sein mag, führt angesichts der streng hierarchischen Struktur des HAMC ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Gremium MC" auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - und Urteile vom 18.10.2018, a.a.O. und vom 22.08.2018 - 4 K 3040/16 -, jeweils m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17, 7 A 11749/17 und 7 A 11750/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 6 B 153.18, 6 B 155.18 und 6 B 156.18 -, jeweils juris; demgegenüber eine Prüfung des konkreten Charters bzw. der individuellen Angaben des jeweiligen Klägers vornehmend: VG Freiburg, Urteil vom 24.07.2018 - 9 K 8114/17 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, jeweils juris).

    Die Prognose hat sich vielmehr an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Urteile vom 28.01.2015, a.a.O., vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 -, juris, vom 17.11.2016 - 6 C 36.15 -, BVerwGE 156, 283 und Beschluss vom 10.07.2018, a.a.O.).

    Die Zuverlässigkeit ist waffenrechtlich auf der Grundlage des § 5 WaffG einheitlich zu beurteilen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018, a.a.O.), so dass es insoweit entgegen der Auffassung des Klägers nicht darauf ankommt, ob die Verfügung wie hier auf § 41 WaffG oder aber auf § 45 WaffG (Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wie im zugrundeliegenden Sachverhalt des BVerwG, Urteil vom 28.01.2015, a.a.O.) gestützt wurde.

    Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass das Mitglied hierbei - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 und Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 155.18 -, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 10.10.2018 - 6 B 79.18 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2008, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

    des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2013 einen zusätzlichen Streitwert von 7.500 EUR an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21

    Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche

    Nach diesem materiell-rechtlichen Ansatz sind in einer Fallgestaltung, wie sie nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier besteht, in erster Linie die Strukturmerkmale der Gruppe und nicht die konkrete Persönlichkeitsstruktur des jeweiligen Mitglieds entscheidend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7 und - 6 B 155.18 - juris Rn. 7, jeweils unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 7).

    Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.; Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6; Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16).

    In Anbetracht dessen liegt auf der Hand, dass sich auch in Bezug auf das Verbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kein Hinderungsgrund dafür herleiten lässt, eine negative Zuverlässigkeitsprognose unter den dargestellten Voraussetzungen darauf zu stützen, dass sich eine Person freiwillig in einem gewaltaffinen Umfeld bewegt, in dessen Gewaltausübung sie aufgrund des gruppenspezifischen Loyalitätsdrucks jederzeit hineingezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113, Rn. 11).

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Auch erlaubnisfreie Waffen sind geeignet, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Verletzungen herbeizuführen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 10).

    Nach dem Waffen- und Sprengstoffbericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 1996 waren 55% der für die Begehung von Straftaten verwendeten Waffen bis dahin erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BR-Drs. 764/99 S. 2).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23

    Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund

  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen

  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe;

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

  • VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17

    Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 24 ZB 20.1495

    Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - "Reichsbürgerbewegung"

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 156.18

    Klage gegen die Aufhebung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

  • VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23

    Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer

  • VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18

    Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der

  • VG Freiburg, 17.07.2019 - 6 K 4503/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte von mutmaßlichem Reichsbürger

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 20.1363

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines Angehörigen der Reichsbügerszene

  • VG Aachen, 13.12.2023 - 6 K 1802/22

    Waffenrechtliche Erlaubnis; staatsfeindliche Bestrebungen; Postings; Unterstützen

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 B 22.317

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

  • VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37

    Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung,

  • VG Aachen, 20.09.2021 - 6 L 184/21
  • VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20

    Widerruf waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlicher Erblaubnisse bei Verstößen

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 155.18

    Klage gegen die Aufhebung eines erteilten Kleinen Waffenscheins

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 7 E 10456/22

    Streitwert im Waffenrecht

  • VG Mainz, 05.11.2020 - 1 K 1038/19

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse;

  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur

  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

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