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   BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87   

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BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87 (https://dejure.org/1987,12760)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1987 - 4 B 157.87 (https://dejure.org/1987,12760)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1987 - 4 B 157.87 (https://dejure.org/1987,12760)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Bezeichnung" des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 5 Abs. 1 Gesetz zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 CB 90.86
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Welches für die Klärung ihres materiell-rechtlichen Anspruchs erhebliche Vorbringen den Klägern gerade deswegen abgeschnitten worden sein könnte, weil das Berufungsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß entschieden hat, legt die Beschwerde nicht dar (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 22. Dezember 1986 - 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 245).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes, von dem das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über die Berufung durch Beschluß Gebrauch gemacht hat, verstößt nicht gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 4 B 12.79 - Buchholz 312 Nr. 6 = DÖV 79, 448).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 104 Abs. 1 und § 108 Abs. 2 VwGO gewähren keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 104 Abs. 1 und § 108 Abs. 2 VwGO gewähren keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Soweit die Kläger unzureichende Sachaufklärung geltend machen, fehlt es an einer substantiierten Darlegung zu welchen für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Umständen das Berufungsgericht noch weitere Ermittlungen hätte anstellen und welcher Beweismittel es sich dabei hätte bedienen müssen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. März 1978 - 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 Nr. 164).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 157.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 104 Abs. 1 und § 108 Abs. 2 VwGO gewähren keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).
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