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   BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93   

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BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93 (https://dejure.org/1993,13184)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 B 43.93 (https://dejure.org/1993,13184)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 B 43.93 (https://dejure.org/1993,13184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerung eines Ausländers - Versagung der Einbürgerung bei Bestehen eines Ausweisungsgrundes - Unterscheidung zwischen abstrakter Vorbeugung einerseits und konkreter Gefahrenabwehr andererseits - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
  • BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83

    Umfang des Einbürgerungsermessens seitens der Behörde - Kriterien für einen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Die in der Beschwerde als klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen würden sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, weil eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist und diese Änderung bei der rechtlichen Beurteilung des hier geltend gemachten Anspruchs vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (BVerwGE 89, 14 [BVerwG 03.09.1991 - 1 C 48/88]; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47 mit weiteren Nachweisen): Bisher war nach § 86 Abs. 1 AuslG 1990 ein Ausländer, der seit 15 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen "in der Regel" einzubürgern.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Die in der Beschwerde als klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen würden sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, weil eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist und diese Änderung bei der rechtlichen Beurteilung des hier geltend gemachten Anspruchs vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (BVerwGE 89, 14 [BVerwG 03.09.1991 - 1 C 48/88]; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47 mit weiteren Nachweisen): Bisher war nach § 86 Abs. 1 AuslG 1990 ein Ausländer, der seit 15 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen "in der Regel" einzubürgern.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93
    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
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