Rechtsprechung
BVerwG, 10.08.2007 - 5 B 187.06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die eine Revision eröffnende Divergenzrüge; Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für körperlich oder geistig behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.01.2006 - M 18 K 05.1675
- VGH Bayern, 13.09.2006 - 12 BV 06.808
- BVerwG, 10.08.2007 - 5 B 187.06
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11
Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige; …
Vielmehr ist der gesamte konkrete Bedarf zugrunde zu legen (vgl. Beschluss vom 10. August 2007 - BVerwG 5 B 187.06 - juris Rn. 9). - VG Saarlouis, 06.04.2018 - 3 K 898/17
Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger; …
Vielmehr ist der gesamte konkrete Bedarf zugrunde zu legen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.2007 - 5 B 187.06 -, Rn. 9; LSG NRW…, Urteil vom 28.01.2013 - L 20 SO 170/11 -, Rn. 56, juris.). - VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715
Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei …
Was den aus der wesentlichen geistigen Behinderung abzuleitenden Eingliederungshilfebedarf betrifft, ist der im Sozialhilferecht geltende Bedarfsdeckungsgrundsatz zu beachten, nach dem im konkreten Einzelfall grundsätzlich der gesamte anzuerkennende Hilfebedarf durch Leistungen der Eingliederungshilfe abzudecken ist (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, U.v.19.10.2011 - 5 C 6.11 - NVwZ-RR 2012, 67 ff. Rn. 12; B.v. 10.8.2007 - 5 B 187.06 - juris Rn. 9;… LSG Nordrhein-Westfalen, U.v. 28.1.2013 - L 20 SO 170.11 - juris Rn. 56), ohne dass es dabei auf die Gründe für die bestehende Notlage ankäme.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 170/11 Vielmehr ist der gesamte konkrete Bedarf zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.2007 - 5 B 187.06).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 153/10
Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes …
vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231, juris, und Beschluss vom 10. August 2007 - 5 B 187/06 -, juris ; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45 und 48; vom Ansatz her gleich, aber im Ergebnis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, juris. - VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 3 K 15.687
Erstattungsanspruch; Eingliederungshilfe; Mehrfachbehinderung; Vorrang-, …
Hinsichtlich des aus der wesentlichen körperlichen und seelischen Behinderung des Hilfeempfängers abzuleitenden Eingliederungshilfebedarf, ist der im Sozialhilferecht geltende Bedarfsdeckungsgrundsatz zu beachten, nach dem im konkreten Einzelfall grundsätzlich der gesamte anzuerkennende Hilfebedarf durch Leistungen der Eingliederungshilfe abzudecken ist (…vgl. BVerwG, U.v.19.10.2011 - 5 C 6.11 - NVwZ-RR 2012, 67 Rn. 12; B.v. 10.8.2007 - 5 B 187.06 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 12 ZB 12.715 - JAmt 2014, 586;… LSG NRW, U.v. 28.1.2013 - L 20 SO 170.11 - juris Rn. 56), ohne dass es dabei auf die Gründe für die bestehende Notlage ankäme. - VG Saarlouis, 11.07.2008 - 11 K 2116/07
Behinderter Jugendlicher; Mehrfachbehinderung; Abgrenzung der Leistungen der …
So liegt der Fall hier, selbst wenn man entgegen den Gutachten der Universitätsklinik vom 25.03.2007 und 23.04.2008 mit dem ärztlichen Dienst des Beklagten die familiäre Problematik und die seelische Behinderung als wesentlich mitwirkende Teilursache für die Internatsunterbringung ansehen würde, denn dann bestünde ein Unterbringungsbedarf im Falle der Hilfeempfängerin auch wegen ihrer seelischen Behinderung nach § 35 a Abs. 1 SGB VIII und es lägen zumindest zwei gleich gerichtete Unterbringungsbedarfe vor, die gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ebenfalls zur Zuständigkeit des Beklagten führten (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 13.09.2006 -12 BV 06.808- und BVerwG, Beschluss vom 10.08.2007 -5 B 187/06-, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.