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   BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15   

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https://dejure.org/2015,23210
BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15 (https://dejure.org/2015,23210)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2015 - 5 B 48.15 (https://dejure.org/2015,23210)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 (https://dejure.org/2015,23210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Einwendung der Rechtswidrigkeit einer Jugendhilfemaßnahme im Rahmen der Auskunftsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Einwendung der Rechtswidrigkeit einer Jugendhilfemaßnahme im Rahmen der Auskunftsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Die Ablehnung eines Beweisantrags findet unter anderem dann im Prozessrecht eine Stütze, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entspr.), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; Beschluss vom 22. März 2010 - 2 B 6.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Die Begründungspflicht verlangt auch, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und in der Beschwerdebegründung aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Die Ablehnung von Beweisanträgen (im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO) verstößt zwar gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), wenn diese im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 2 B 6.10

    Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Die Ablehnung eines Beweisantrags findet unter anderem dann im Prozessrecht eine Stütze, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entspr.), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; Beschluss vom 22. März 2010 - 2 B 6.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Vielmehr ist der Kläger gehalten, das für die Beschwerde erhebliche Vorbringen substantiiert in der Beschwerdebegründung auszuführen, so dass etwa auch (pauschale) Verweisungen auf vorinstanzliches Vorbringen - an denen es hier überdies fehlt - den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 B 179.93 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18

    Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für

    Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

    Die Ablehnung eines Beweisantrags findet unter anderem dann im Prozessrecht eine Stütze, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2015 - 5 B 48/15 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
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