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   BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81   

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BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81 (https://dejure.org/1981,784)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 (https://dejure.org/1981,784)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1981 - 4 B 114.81 (https://dejure.org/1981,784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsqualität des immissionsschutzrechtlichen Abwägungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeiner Planungsgrundsatz - Objektiv rechtliches Gebot - Planungsentscheidung - Planbetroffener - Subjektives öffentliches Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 348
  • DÖV 1982, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81
    Die in § 50 BImSchG enthaltene Forderung des Gesetzgebers, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, daß schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, wendet sich vielmehr als objektiv-rechtliches Gebot an die zur Planung ermächtigten Körperschaften und Behörden (ebenso Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [326 f.]; vgl. auch Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [219]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81
    Die in § 50 BImSchG enthaltene Forderung des Gesetzgebers, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, daß schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, wendet sich vielmehr als objektiv-rechtliches Gebot an die zur Planung ermächtigten Körperschaften und Behörden (ebenso Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [326 f.]; vgl. auch Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [219]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81
    In Übereinstimmung damit beruht die fernstraßenrechtliche Rechtsprechung des Senats im vorliegenden Zusammenhang auf der Annahme, daß dem von einer Straßenplanung Betroffenen aus den allgemeinen Grundsätzen des Immissionsschutzes ein subjektives Recht nicht erwächst, sondern diese ihn nur insoweit begünstigen, als einerseits der Immissionsschutz für die Straßenplanung einen gewichtigen abwägungserheblichen Belang ausmacht und andererseits dem Planbetroffenen durch das Abwägungsgebot ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung eingeräumt ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [62 f. und 66]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81
    In seinem Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - (Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 165 [171]) hat der beschließende Senat im Zusammenhang mit einem bauplanungsrechtlichen Fall näher dargelegt, daß durch § 50 BImSchG zwar ein bei seinem Inkrafttreten allgemein anerkannter Planungsgrundsatz positiviert worden ist, daß diese Vorschrift aber dem einzelnen Planbetroffenen nicht ein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung des Planungsgrundsatzes einräumt.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Bezogen auf private Planbetroffene hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass die Bestimmung kein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung des in ihr enthaltenen Planungsgrundsatzes gewährt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 171; Beschluss vom 10. September 1981- BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2), in einer späteren Entscheidung allerdings offen gelassen, ob dies auch für solche Planbetroffene gilt, die trotz Schutzvorkehrungen über das Maß des Zumutbaren hinaus durch Immissionen beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 2.85 - Buchholz 407.57 LStrG NW Nr. 1 S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - 11 D 12/12

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 1981 - 4 B 114.81 -, Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2015 - 11 D 12/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 1981 - 4 B 114.81 -, Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2.
  • BVerwG, 06.03.2013 - 4 BN 39.12

    Berücksichtigung des planungsrechtlichen Trennungsgrundsatzes; Lärmschutzbelange

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist durch § 50 BImSchG ein bei seinem Inkrafttreten allgemein anerkannter Planungsgrundsatz positiviert worden (Beschluss vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - BRS 38 Nr. 6).
  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Es handelt sich - dies zeigt auch die Überschrift "Planung" - um eine raumbezogene Planungsvorschrift mit einer in das Planungsstadium vorverlagerten Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 -, NJW 1982, 348; Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand April 1999, Band I § 50 Anm. 2 u. 3; Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Aufl. 1999, § 50 Rn. 1 u. 2).

    Daran ändert nichts § 50 BImschG, der sich als objektivrechtliches Gebot an die für die Planungsentscheidung zuständigen Stellen wendet, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte (Abwehrrechte) verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - IV C 14.74 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148; Beschluss vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 -, NJW 1982, 348; Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, NVwZ 1984, 509; Hess. VGH, Beschluss vom 31.05.1990 - 8 R 3118/89 -, NVwZ 1991, 88).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 50 BImSchG sich als objektivrechtliches Gebot nur an die für die Planungsentscheidung zuständige Stelle wende, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte verleihe (Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138, S. 297 ; vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Es handelt sich - dies zeigt auch die Überschrift "Planung" - um eine raumbezogene Planungsvorschrift mit einer in das Planungsstadium vorverlagerten Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 -, NJW 1982, 348; Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand April 1999, Band I § 50 Anm. 2 u. 3; Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Aufl. 1999, § 50 Rn. 1 u. 2).

    Daran ändert § 50 BImschG nichts, der sich als objektivrechtliches Gebot an die für die Planungsentscheidung zuständigen Stellen wendet, den Bewohnern der geschützten Gebiete aber keine subjektiven öffentlichen Rechte (Abwehrrechte) verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - IV C 14.74 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148; Beschluss vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 -, NJW 1982, 348; Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, NVwZ 1984, 509; Hess. VGH, Beschluss vom 31.05.1990 - 8 R 3118/89 -, NVwZ 1991, 88; VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -).

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Die in § 50 BImSchG enthaltene Forderung des Gesetzgebers, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, daß schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, wendet sich vielmehr als objektiv-rechtliches Gebot an die zur Planung ermächtigten Körperschaften und Behörden (BVerwG, V. v. 10.09.81 -- 4 B 114.81 -- GewArch 1982, S. 34, 35).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87

    Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages -

    Zweitens wendet sich § 50 BlmSchG mit seiner Anordnung, bei raumbedeutsamen Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, daß schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, an die zuständigen Planungsträger, ohne auf die Rechtslage nach materiellem Baurecht unmittelbar von Einfluß zu sein (vgl. dazu Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 165 , Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BlmSchG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 11 D 7/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Bundesstraße

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 1981 - 4 B 114.81 -, Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2.
  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

  • BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80

    Überwiegendes Interesse an aufschiebender Wirkung i.R.d. Anfechtung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 21 B 2476/02

    Verstoß eines Genehmigungsbescheids gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche

  • VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02

    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

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