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   BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18   

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https://dejure.org/2018,30541
BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18 (https://dejure.org/2018,30541)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.2018 - 5 PB 2.18 (https://dejure.org/2018,30541)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 2018 - 5 PB 2.18 (https://dejure.org/2018,30541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 92a Satz 2; HPVG § 40 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 111 Abs. 3 Satz 1
    Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen; Fortbildung des Rechts; Freistellung; Freistellung des Vorsitzenden; Gewerkschaft; Grundsatzbedeutung; Gruppe; Hare-Niemeyer; Klärungsbedürftigkeit; Liste; Listenzugehörigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 3 S 1 PersVG HE, § 40 Abs 3 S 2 PersVG HE, § 111 Abs 3 S 1 PersVG HE
    Berechnung und Zuordnung der zu verteilenden Freistellungen von Personalratsmitgliedern

  • Wolters Kluwer

    Abziehen der Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern; Anrechnen der Freistellung auf den nach dem ...

  • doev.de PDF

    Freistellung von Personalratsmitgliedern

  • rewis.io

    Berechnung und Zuordnung der zu verteilenden Freistellungen von Personalratsmitgliedern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen; Freistellung; Freistellung des Vorsitzenden; Fortbildung des Rechts; Gewerkschaft; Grundsatzbedeutung; Gruppe; Hare-Niemeyer; Klärungsbedürftigkeit; Liste; Listenzugehörigkeit; freie Liste; ...

  • rechtsportal.de

    Abziehen der Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern; Anrechnen der Freistellung auf den nach dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Berechnung und Zuordnung der zu verteilenden Freistellungen von Personalratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Sie liegt ferner auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. November 2013 - 22 A 2075/12.PV - PersV 2014, 265 Rn. 58 f.) und widerspricht jedenfalls in der vorliegenden Fallkonstellation - anders als die Beschwerde meint - auch nicht der Auffassung der Kommentarliteratur (vgl. Dobler, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Teilausgabe I, Personalvertretungsrecht, § 40 Rn. 236 und 240 f., Stand November 2016).

    Satz 2 des § 40 Abs. 3 HPVG ist mit Wirkung vom 1. Mai 2004 durch das Zweite Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 494) in die Vorschrift eingefügt worden und soll - in Anknüpfung an das bei der Wahl erzielte Ergebnis - eine gerechtere Verteilung der Freistellungen gewährleisten (vgl. dazu bereits VGH Kassel, Beschluss vom 26. November 2013 - 22 A 2075/12.PV - PersV 2014, 265 Rn. 52 f.).

    Damit soll in Fällen der vorliegenden Konstellation auch dem Gedanken des Minderheitenschutzes Rechnung getragen werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. November 2013 - 22 A 2075/12.PV - PersV 2014, 265 Rn. 65).

  • VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16

    Berechnung der Freistellungen im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Diese Rechtsansicht entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der zu der landesrechtlichen Regelung des § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. November 2016 - 23 K 1222/16.WI.PV - nicht veröffentlicht ; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

    Wäre dessen Freistellung - wofür sich die Beschwerde ausspricht - bereits vorab vom Gesamtkontingent der Freistellungen abzuziehen, wäre es dem Wortsinn nach schwerlich möglich, die Freistellung des Vorsitzenden, die dann nach dem Abzug schon nicht mehr Teil der weiteren Berechnung gewesen wäre, noch auf deren Ergebnis "anzurechnen" (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 23 L 3458/04

    Personalrat; Auswahlbeschränkung; Vorsitzender; Freistellung;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Diese Rechtsansicht entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der zu der landesrechtlichen Regelung des § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. November 2016 - 23 K 1222/16.WI.PV - nicht veröffentlicht ; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

    Die Beschwerde lässt insoweit überdies außer Acht, dass Wahlmöglichkeiten des Personalrats gegebenenfalls auch dadurch entstehen können, dass Angehörige einer Gruppe, Gewerkschaft oder Liste auf ihre Berücksichtigung bei der Freistellung verzichten (vgl. dazu VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; Dobler, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Teilausgabe I, Personalvertretungsrecht, § 40 Rn. 240a ff., Stand November 2016).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 PB 7.17

    Klärungsbedürftigkeit mehrerer Rechtsfragen bezüglich einer Eingliederung bei auf

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.).
  • BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechts-frage

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08

    Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
    Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.11.2018 - 22 A 2095/17

    Aufteilung von Freistellungen im Personalrat

    Nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 10. September 2018 - BVerwG 5 PB 2.18 -) ist diese Entscheidung inzwischen rechtskräftig.
  • VGH Hessen, 26.09.2019 - 22 A 430/18
    Nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 10. September 2018 - BVerwG 5 PB 2.18 - juris) ist diese Entscheidung rechtskräftig.
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