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   BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18   

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BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18 (https://dejure.org/2018,29489)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.2018 - 6 B 134.18 (https://dejure.org/2018,29489)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 (https://dejure.org/2018,29489)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; Nds. SOG § 17
    Beweisantrag; Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gefahrenprognose; Polizeiliches Aufenthaltsverbot; Wahrunterstellung von Beweistatsachen; Widersprüchlichkeit der Beweiswürdigung; zulässige Meinungsäußerung und Gefahrenprognose; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 1 SOG ND 2005
    Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Wahrunterstellung von Beweistatsachen; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Wahrunterstellung einer unter Beweis gestellten Tatsache als Grundlage der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht; Bindung des Gerichts bei der Würdigung des Lebenssachverhalts nur an den Überzeugungsgrundsatz; Erteilung eines polizeilichen ...

  • doev.de PDF

    Wahrunterstellung von Beweistatsachen

  • rewis.io

    Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Wahrunterstellung von Beweistatsachen; Überzeugungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrunterstellung einer unter Beweis gestellten Tatsache als Grundlage der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht; Bindung des Gerichts bei der Würdigung des Lebenssachverhalts nur an den Überzeugungsgrundsatz; Erteilung eines polizeilichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 39
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Bundesverwaltungsgericht kann die tatrichterliche Würdigung nicht deshalb beanstanden, weil ihm die Gewichtung einzelner Umstände oder deren Gesamtwürdigung nicht überzeugend oder plausibel erscheint (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - NVwZ 2007, 1196 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 9 f.).

    Hierfür muss ein Beschwerdeführer darlegen, dass der Ausgang des konkreten Rechtsstreits davon abhängt, wie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung beantwortet wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - NVwZ-RR 2015, 416 Rn. 8 und vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 - NJW 2018, 1896 Rn. 5).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Bundesverwaltungsgericht kann die tatrichterliche Würdigung nicht deshalb beanstanden, weil ihm die Gewichtung einzelner Umstände oder deren Gesamtwürdigung nicht überzeugend oder plausibel erscheint (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - NVwZ 2007, 1196 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Gericht darf seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der von einer Tatsache abweicht, die es bei der Ablehnung eines Beweisantrags als wahr unterstellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12 und vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Auch dürfen Meinungen nicht gezielt diskriminiert werden (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 [ECLI:DE:BVerfG:2009:rs20091104.1bvr215008] - BVerfGE 124, 300 ).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Bundesverwaltungsgericht kann die tatrichterliche Würdigung nicht deshalb beanstanden, weil ihm die Gewichtung einzelner Umstände oder deren Gesamtwürdigung nicht überzeugend oder plausibel erscheint (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - NVwZ 2007, 1196 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - NJW 2018, 1896 Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Gericht darf seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der von einer Tatsache abweicht, die es bei der Ablehnung eines Beweisantrags als wahr unterstellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12 und vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14

    Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Das Gericht darf seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der von einer Tatsache abweicht, die es bei der Ablehnung eines Beweisantrags als wahr unterstellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12 und vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
    Hierfür muss ein Beschwerdeführer darlegen, dass der Ausgang des konkreten Rechtsstreits davon abhängt, wie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung beantwortet wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - NVwZ-RR 2015, 416 Rn. 8 und vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 - NJW 2018, 1896 Rn. 5).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Die Wahrunterstellung entfaltet aber keine Bindungswirkung für die Würdigung des betreffenden Lebenssachverhalts, d.h. das Gericht kann unter Beachtung des Überzeugungsgrundsatzes bestimmte Schlüsse ziehen, solange die als wahr unterstellten Tatsachen zugrunde gelegt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 6 B 13.23

    Es sind nie Zwillinge - Das Prüfungsamt unterliegt (schon wieder) vor dem BVerwG

    Vielmehr muss der Tatrichter Bedeutung und Gewicht der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes nach der inneren Überzeugungskraft der Gesamtheit der in Betracht kommenden Erwägungen bestimmen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 - NJW 2018, 1896 Rn. 9 f., vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 10 und vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 114 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17

    Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 -, juris, Rn. 12, und vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Das Tatsachengericht darf seiner Entscheidung zwar keinen Sachverhalt zugrunde legen, der von einer Tatsache abweicht, die es bei der Ablehnung eines Beweisantrages als wahr unterstellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 114 Rn. 8 zur Wahrunterstellung einer unter Beweis gestellten Tatsache).
  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Die Wahrunterstellung einer unter Beweis gestellten Tatsache verpflichtet das Tatsachengericht, diese Tatsache der Sachverhalts- und Beweiswürdigung zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 114 Rn. 8).

    Sie verbietet nicht, aus diesem Sachverhalt unter Beachtung des Überzeugungsgrundsatzes bestimmte, andere Schlüsse zu ziehen, solange die als wahr unterstellten Tatsachen zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - ZOV 2014, 268 und vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 114 Rn. 8).

  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.31462

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verfolgungsschicksal nicht

    Sie verbietet nicht, aus diesem Sachverhalt unter Beachtung des Überzeugungsgrundsatzes bestimmte Schlüsse zu ziehen, solange die als wahr unterstellten Tatsachen zugrunde gelegt werden (BVerwG, B.v. 10.9.2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19

    Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines

    Lehnt das Berufungsgericht - wie hier - einen Beweisantrag ab, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen als wahr unterstellt, muss es diese Tatsachen seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung uneingeschränkt als nachgewiesen zugrunde legen (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8 m.w.N).

    Eine Wahrunterstellung entfaltet keine Bindungswirkung für die Würdigung des betreffenden Lebenssachverhalts und verbietet nicht, aus diesem Sachverhalt unter Beachtung des Überzeugungsgrundsatzes bestimmte Schlüsse zu ziehen, solange die als wahr unterstellten Tatsachen zugrunde gelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 13.11.2019 - 6 B 164.18

    Anordnung der Bundesnetzagentur; Anordnung genehmigter Entgelte; Bindungswirkung;

    Das Tatsachengericht überschreitet den ihm bei der Würdigung des Prozessstoffes zustehenden Wertungsrahmen nur dann, wenn es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze und die Gesetze der Logik (Denkgesetze) nicht beachtet oder die Würdigung des Prozessstoffes an einem gedanklichen Widerspruch leidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100918B6B134.18.0] - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 8 ZB 19.31614

    Asyl, Äthiopien: Genitalverstümmelung als Fluchtgrund abgelehnt

    Lehnt das Gericht einen Beweisantrag ab, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen als wahr unterstellt, muss es diese Tatsachen seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung uneingeschränkt als nachgewiesen zugrunde legen (BVerwG, B.v. 21.5.2019 - 1 B 42.19 - juris Rn. 7; B.v. 10.9.2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2020 - 3 N 54.17

    Rücküberstellung anerkannter Schutzberechtigter nach Bulgarien: Entfallen der

    Lehnt das Gericht einen Beweisantrag ab, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen als wahr unterstellt, muss es diese Tatsachen seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung uneingeschränkt als nachgewiesen zugrunde legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 B 42.19 - juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 2 L 37/20

    Gehörsverstoß durch Beweisantragsablehnung bzw. Wahrunterstellung und späterer

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