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   BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60   

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https://dejure.org/1962,742
BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60 (https://dejure.org/1962,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1962 - V C 46.60 (https://dejure.org/1962,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1962 - V C 46.60 (https://dejure.org/1962,742)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 364
  • DVBl 1963, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56

    Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
    Das muß erst recht für die unechten Kriegsgefangenen gelten, da bei diesen der Gewahrsamsbegriff nach § 2 Abs. 2 KgfEG enger ist als bei den echten Kriegsgefangenen (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]) und da bei ihnen selbst Ausreiseschwierigkeiten aus dem Ausland nicht den Begriff der Festhaltung erfüllen (Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 - [MDR 1958 S. 272]).
  • BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff eines Kriegsgefangenen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
    Hierzu wird besonders auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 - verwiesen.
  • BVerwG, 13.09.1961 - V C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
    Dieser hat, wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 13. September 1961 - BVerwG V C 68.59 - (MDR 1961 S. 1041 = NJW 1962 S. 172 = DÖV 1962 S. 65) näher dargelegt ist, bewußt unterschieden zwischen dem Geltungsbereich des Gesetzes - der Bundesrepublik und Westberlin -, dem Ausland - allen Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 - und dem Inland - Deutschland innerhalb dieser Grenzen einschließlich der SBZ und der unter polnischer oder sowjetischer Verwaltung stehenden Ostgebiete -.
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
    Das muß erst recht für die unechten Kriegsgefangenen gelten, da bei diesen der Gewahrsamsbegriff nach § 2 Abs. 2 KgfEG enger ist als bei den echten Kriegsgefangenen (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]) und da bei ihnen selbst Ausreiseschwierigkeiten aus dem Ausland nicht den Begriff der Festhaltung erfüllen (Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 - [MDR 1958 S. 272]).
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
    Deutschland im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 (vgl. Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237]).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 101.72

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzung für das

    Das Bundesverwaltungsgericht ist deshalb von jeher davon ausgegangen, daß ein deutscher Kriegsgefangener, der in seinen ostpreußischen Heimatort entlassen wird, heimgeschafft ist (Urteile vom 22. November 1960 - BVerwG V C 248.59 - 13. September 1961 - BVerwG V C 68.59 - 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 46.60 -).
  • BVerwG, 15.09.1965 - V CB 96.65

    Vorliegen einer unechten Kriegsgefangenschaft - Verschleppung in ausländisches

    Danach gehören zum Ausland alle Gebiete, die außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 liegen (Urteile des erkennenden Senats vom 5. März 1958 - BVerwGE 6, 237 -, vom 13. September 1961 - BVerwG V C 68.59 - [MDR 1961 S. 1041 = NJW 1962 S. 172 = DÖV 1962 S. 65] und vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 46.60 -).
  • BVerwG, 23.11.1965 - V B 133.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Durch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß Ausland im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes diejenigen Gebiete sind, die außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lagen, und zwar ohne Rücksicht auf etwaige nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderungen in den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237], vom 13. September 1961 - BVerwG V C 68.59 - [MDR 1961, 1041 = NJW 1962, 172 = DÖV 1962, 65] und vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 46.60 - sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 15. September 1965 - BVerwG V CB 96.65 -).
  • BVerwG, 10.08.1971 - V CB 3.70

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Festhaltens in

    Einen Anspruch auf Heimschaffung in die Bundesrepublik oder einen bestimmten Teil Deutschlands hatte der Kläger nicht, vielmehr endet eine Kriegsgefangenschaft auch dann, wenn der Kriegsgefangene in den unter polnischer oder sowjetischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten freigelassen wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 46.60 -).
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