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BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Bundeskanzler als zuständige Behörde zum Erlass eines Widerspruchsbescheides - Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensfehlerrüge wegen mangelnder Beweisaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1983 - 1 A 1270/80
- BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83
Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83
Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret, unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83
Im übrigen würde sich die Frage nach der Zuständigkeit zum Erlaß des Widerspruchsbescheids in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen; denn dieser Bescheid ist vom Bundespräsidenten erlassen und vom Bundeskanzler gemäß Art. 58 GG gegengezeichnet und damit gebilligt worden (vgl. auch Beschluß vom 3. Januar 1964 - BVerwG 1 B 135.63 - [DVBl. 1964, 357, 358] zur nachträglichen Billigung von Widerspruchsbescheiden).