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   BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02   

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https://dejure.org/2002,3264
BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02 (https://dejure.org/2002,3264)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2002 - 6 C 9.02 (https://dejure.org/2002,3264)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9.02 (https://dejure.org/2002,3264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WaffG § 28 Abs. 2 Satz 2, § 32 Abs. 1 Nr. 4
    Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG § 28 Abs. 2 Satz 2, § 32 Abs. 1 Nr. 4
    Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; Waffensammlung; sammlungsspezifische Kenntnisse

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte zur Sammlung von Faustfeuerwaffen - Voraussetzung von sammlungsspezifischen Kenntnissen für die Erteilung einer Sammler-Waffenbesitzkarte - Verbreiterung eines Sammelthemas - Erweiterung einer Sammlerberechtigung - Sachkundenachweis

  • Judicialis

    WaffG § 28 Abs. 2 Satz 2; ; WaffG § 32 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 28 Abs. 2 S. 2 § 32 Abs. 1 Nr. 4
    Waffenrecht - Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 432
  • DVBl 2003, 880 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86

    Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02
    Die Waffenbesitzkarte ist dementsprechend zu versagen, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, in der Lage zu sein, das kulturhistorische Anliegen der angestrebten Sammlung zu verwirklichen, und dieses Ziel ernsthaft zu verfolgen (grundsätzlich zu den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 - Buchholz 402.5 Nr. 51).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02
    Die Bedürfnisprüfung dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BTDrucks VI/2678 S. 31; stRspr; vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85, S. 7 f. ).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02
    Abgesehen von der durch eine Prüfung vor dem dafür bestimmten Prüfungsausschuss nachzuweisenden Sachkunde (§ 31 Abs. 1 WaffG, § 30 1. WaffV; vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 57) unterliegen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03

    Ansammlung, Bedürfnis, Bedürfnisnachweis, Erlaubnis, Kurzwaffe, Motivation,

    Vielmehr umfasst der Nachweis des Bedürfnisses für die Anlage oder Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Waffensammlung auch die persönliche Sammlerbefähigung des jeweiligen Antragstellers (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, NVwZ-RR 2003, 432).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten gegen dieses Urteil zugelassen und mit Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 9.02 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 7. September 2001 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432 f., durch das das Urteil vom 7. September 2001 aus anderen Gründen aufgehoben wurde, diese Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz bestätigt und hierzu ergänzend ausgeführt: .

    Der Senat sieht in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2002 (a.a.O.) folgende Kriterien für die Beurteilung der persönlichen Sammlerbefähigung als wesentlich an: .

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19

    Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Diese rechtfertigen die abstrakte waffenrechtliche Privilegierung, auch wenn die jeweilige Tätigkeit der Allgemeinheit nicht unmittelbar und konkret greifbar von Nutzen sein muss (vgl. zu § 32 Abs. 1 WaffG in der bis zum 31.03.2003 geltenden Fassung vom 08.03.1976 BVerwG, Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432 ).

    Der Grund für die waffenrechtliche Privilegierung entfällt jedoch, wenn der Betreffende nicht (mehr) willens oder in der Lage ist, die privilegierte Tätigkeit auszuüben und die damit verbundenen Ziele ernsthaft zu verfolgen (vgl. zum Fall einer Sammler-Waffenbesitzkarte BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O. Rn. 12).

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers

    Dies soll auch der Gefahr vorbeugen, dass Waffen dem legalen Besitzer entwendet und zu Straftaten genutzt werden (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 9.02, juris, Rn. 12).
  • VG Freiburg, 12.12.2018 - 2 K 10256/17

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Waffen- und Munitionssachverständiger;

    Mit dem Bedürfnisprinzip soll die Zahl der (Schuss-)Waffen möglichst klein gehalten werden, um von vornherein der Gefahr vorzubeugen, dass dem legalen Waffenbesitzer Waffen entwendet und zu Straftaten benutzt werden (vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 57; ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 9/02 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das anzuerkennende Interesse muss zumindest einen Bezug zu objektiven Interessen der Allgemeinheit aufweisen; nur dann ist eine waffenrechtliche Privilegierung gerechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 22 K 4721/14

    Keine Schalldämpfer für Jagdgewehre

    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9/02 -, juris Rdn. 12 und vom 27. November 1997 - 1 C 16/97 -, juris Rdn. 17; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl. 2013, Kap. 5 Rdn. 868b; Runkel, in: Hinze, Waffenrecht, Stand: August 2015, § 8 Rdn. 15.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 1 S 716/05

    Zum Erwerbserstreckungsverbot bei der Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte

    Ein unbeschränkter Erwerb von Schusswaffen in dem vom Kläger dargelegten Sinne würde daher nicht in Einklang mit der Absicht der Novelle des Waffengesetzes und dem noch immer gültigen Grundsatz stehen, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432 f.) gelangen zu lassen.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04

    Erweiterung einer erteilten Sammler-Waffenbesitzkarte für das Sammeln von

    Sie werden - die nötige Ernsthaftigkeit des Sammlers vorausgesetzt - bei der Neuanlage einer Sammlung nicht das Niveau haben können, das bei einem Antrag auf Sammlungserweiterung zu erwarten ist." (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 9.02 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 3994/04

    Anforderungen an eine wissenschaftlich-technische Waffensammlung; Erfordernis

    zur alten Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 LC 102/07

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Sportschützen - "gelbe"

    Die Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen der in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG genannten Art für Sportschützen ohne eine vorherige Bedürfnisprüfung würde nicht in Einklang stehen mit der Absicht der Novelle des Waffengesetzes und dem noch immer gültigen Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432) gelangen zu lassen.
  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 22 K 851/11

    Persönliche Sammelbefähigung

    vgl. zu § 32 Abs. 1 Nr. 4 des WaffG a.F. (WaffG vom 8. März 1976, außer Kraft getreten am 31. März 2003): BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9/02 -, Rdn. 14, juris; zur Übertragbarkeit dieser Maßstäbe auf § 17 Abs. 1 WaffG: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. März 2004 - 12 A 11889/03.OVG - Rdn. 32, juris.
  • VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 22 K 5426/15

    Keine Schalldämpfer für Jagdgewehre

  • VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923

    Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung;

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 24 ZB 21.1848

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

  • VG Münster, 27.03.2017 - 1 K 1271/15

    Erlaubnis ; Schalldämpfer

  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

  • OVG Saarland, 27.12.2012 - 1 E 320/12

    Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für

  • VG Münster, 27.03.2017 - 1 K 1956/15

    Erlaubnis ; Schalldämpfer

  • OVG Bremen, 08.07.2003 - 1 S 229/03

    Streitwert; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung; Untätigkeitsklage

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