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   BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11   

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BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11 (https://dejure.org/2012,29988)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 9 A 10.11 (https://dejure.org/2012,29988)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 (https://dejure.org/2012,29988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2; BauGB § 2 Abs. 1 Satz 1; Verfassung von Berlin Art. 1 Abs. 1, Art. 64 Abs. 2 Satz 1, Art. 66 Abs. 2 Satz 1
    Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit; Berliner Bezirke; Planungskompetenz; Innenrechtsstreit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    Berliner Bezirke; Innenrechtsstreit; Klagebefugnis; Planungshoheit; Planungskompetenz; Selbstverwaltungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 2 Abs 1 S 1 BauGB, Art 1 Abs 1 Verf BE, Art 66 Abs 2 S 1 Verf BE
    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 100 Berlin; Klagebefugnis der Berliner Bezirksämter

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berufung der Berliner Bezirke auf die gemeindliche Planungshoheit bei Einschreiten gegen fernstraßenrechtliche Planungen

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 100 Berlin; Klagebefugnis der Berliner Bezirksämter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Berufung der Berliner Bezirke auf die gemeindliche Planungshoheit bei Einschreiten gegen fernstraßenrechtliche Planungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berliner Stadtautobahn A 100 darf gebaut werden; aber teilweise neue Entscheidung über Lärmschutz erforderlich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berliner Stadtautobahn A 100 darf gebaut werden; aber teilweise neue Entscheidung über Lärmschutz erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    A 100 - Der Ausbau der Berliner Stadtautobahn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Berliner Stadtautobahn - Weg frei für Ausbau der A 100

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berliner Stadtautobahn A 100 darf gebaut werden - Teilweise neue Entscheidung über Lärmschutz erforderlich

  • taz.de (Pressebericht, 10.10.2012)

    A100: Piste frei

  • bista.de (Kurzinformation)

    Berliner Bezirke können nicht einfach gegen Land Berlin klagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 662
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92

    Kein verfassungsmäßig verbürgtes Recht der Bezirke Berlins auf bezirkliche

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Berlin kennt keine Trennung von staatlicher und gemeindlicher Ebene (Grundsatz der Einheitsgemeinde; vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 ; stRspr).

    Bei den Bezirken handelt es sich demgegenüber um verselbständigte Teile der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde (vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 und Beschluss vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 - LVerfGE 11, 62 ; stRspr).

    Diese Vorschrift betrifft die Art und Weise der Wahrnehmung der den Bezirken nach anderen Bestimmungen übertragenen Aufgaben und begründet insofern ein für den Landesgesetzgeber verbindliches Organisationsprinzip der Berliner Verwaltung, sie gewährleistet den Bezirken aber kein eigenständiges Recht auf Selbstverwaltung (VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 a.a.O. zur Vorgängervorschrift der VvB).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Zu den nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Selbstverwaltungsrechten gehört auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Gemeinden zugewiesene Aufgabe, die Bodennutzung in ihrem Gebiet durch die Aufstellung von Bauleitplänen eigenverantwortlich zu regeln (vgl. Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; zur diesbezüglichen Regelungskompetenz des Bundesgesetzgebers vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).

    Diese gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 a.a.O.; stRspr).

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Zu den nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Selbstverwaltungsrechten gehört auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Gemeinden zugewiesene Aufgabe, die Bodennutzung in ihrem Gebiet durch die Aufstellung von Bauleitplänen eigenverantwortlich zu regeln (vgl. Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; zur diesbezüglichen Regelungskompetenz des Bundesgesetzgebers vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Zu den nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Selbstverwaltungsrechten gehört auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Gemeinden zugewiesene Aufgabe, die Bodennutzung in ihrem Gebiet durch die Aufstellung von Bauleitplänen eigenverantwortlich zu regeln (vgl. Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; zur diesbezüglichen Regelungskompetenz des Bundesgesetzgebers vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Im Unterschied zur Freien Hansestadt Bremen (vgl. Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 42) kennt Berlin keine Trennung von staatlicher und kommunaler Ebene.
  • OVG Berlin, 31.08.1999 - 2 B 13.99
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Es mag sein, dass sich ein Bezirk im "Innenrechtsstreit" gegen die Verletzung dieser Kompetenz wehren kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 31. August 1999 - OVG 2 B 13.99 - LKV 2000, 453).
  • VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Berliner Bezirke im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11
    Bei den Bezirken handelt es sich demgegenüber um verselbständigte Teile der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde (vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 und Beschluss vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 - LVerfGE 11, 62 ; stRspr).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Diese gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 163).
  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

    Der Beklagte ist als Stadtstaat und insoweit "Einheitsgemeinde" (BVerwG NVwZ 2013, 662, 663) in diesem Sinne passivlegitimiert.
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 30/15

    Vormundsbestellungsverfahren für einen minderjährigen, ausländischen Flüchtling:

    Örtlicher und überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des § 69 Abs. 1 SGB VIII ist nach § 33 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG Berlin) - entsprechend dem landesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheitsgemeinde (vgl. BVerwG NVwZ 2013, 662 Rn. 11 ff.) - das Land Berlin.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

    Soweit in dem Besitzeinweisungsbeschluss teilweise aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 zitiert wird, verkennt die Beschwerde, dass die Enteignungsbehörde die Festlegungen in dem, aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2012 (BVerwG 9 A 10.11 - juris) unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss im Verfahren über die vorzeitige Besitzeinweisung zugrunde zu legen hat; denn im Besitzeinweisungsverfahren sind nur die in § 18 f Abs. 1 FStrG genannten Voraussetzungen zu prüfen (vgl. dazu nachfolgend dd) und b)).
  • VG Potsdam, 15.05.2017 - 2 L 230/17

    Recht der Landesbeamten

    BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 -, juris Rn. 11; VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 -, juris Rn. 21.
  • OVG Sachsen, 26.06.2013 - 1 C 8/10

    Kommunale Klagen wegen unzureichender Ausstattung von Bahnsteigen unzulässig

    Diese gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 1 B 34/17

    Zwischenentscheidung; Drittanfechtung; Hauptbetriebsplan; kommunales

    Diese gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 -, juris m. w. N.).
  • VG Leipzig, 03.07.2013 - 1 K 108/11

    Bau von Staatsstraßen in Sachsen nur bei vorheriger Planfeststellung; Begriff des

    Es kann daher eine Prognose grundsätzlich nur darauf prüfen, ob sie mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln methodengerecht erstellt wurde (vgl. BVerwG, Urt. 10.10.2012 - 9 A 10.11 - BVerwG, Urt. v. 30.5.2012 - 9 A 35.10 - Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, [...] ).
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