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   BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 33.16, 5 AV 19.16   

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https://dejure.org/2016,37827
BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 33.16, 5 AV 19.16 (https://dejure.org/2016,37827)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2016 - 5 A 33.16, 5 AV 19.16 (https://dejure.org/2016,37827)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 5 A 33.16, 5 AV 19.16 (https://dejure.org/2016,37827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 33.16
    Die Nichtigkeitsklage gehört jedoch nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 33.16
    Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Erhebung der Nichtigkeitsklage nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).
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