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   BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17   

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BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17 (https://dejure.org/2017,43522)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2017 - 7 B 5.17 (https://dejure.org/2017,43522)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 7 B 5.17 (https://dejure.org/2017,43522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • rewis.io

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • rechtsportal.de

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Je größer die Nähe zum Bereich der zwingenden UVP-Pflicht, umso eher ist anzunehmen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (BT-Drs. 14/4599 S. 97, siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22).

    Die unteren Prüfwerte für Größe und Leistung eines Vorhabens in Anlage 1 Spalte 2 sind nicht als Schwellenwerte im Sinne einer Regelgröße sondern vielmehr als Bagatellwerte anzusehen, unterhalb derer bei einer standortbezogenen Vorprüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (vgl. BT-Drs. 14/4599 S. 106).

  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Die Beschwerde bietet keinen Anlass, von der vom Oberverwaltungsgericht zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes im Wasserrecht auf individuelle Rechte angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9), die auch nach der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300) fortgeschrieben wurde (BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 - ZfW 1988, 337 und vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ), abzuweichen.

    Diesen kann nur unter Zugrundelegung einer adäquaten Kausalität und somit einer wertenden Zuordnung von Verursachungsbeiträgen Rechnung getragen werden (siehe BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - Buchholz 445 § 8 WHG Nr. 9 = juris Rn. 9).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Die Beschwerde bietet keinen Anlass, von der vom Oberverwaltungsgericht zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes im Wasserrecht auf individuelle Rechte angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9), die auch nach der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300) fortgeschrieben wurde (BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 - ZfW 1988, 337 und vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ), abzuweichen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 73 S. 12 [insoweit in BVerwGE 78, 40 nicht abgedruckt]) ausgeführt hat, kann im Fall der unrichtigen Wahl eines Verfahrens eine (teilweise) Rücknahme der Bewilligung nach § 48 VwVfG durch die dafür jeweils zuständige Behörde in Betracht kommen.

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Von daher kann auch keine Divergenz zum Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts bestehen, nach der - bereits aus dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 UVP-Richtlinie folgend - eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig in einem einzigen Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss, sondern diese auch in einer Mehrzahl von Verfahren möglich ist (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 C 10.12 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - juris, vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - NVwZ-RR 2015, 566 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Der anzulegende Wahrscheinlichkeitsmaßstab muss immer auch in Relation zum quantitativen und qualitativen Ausmaß des von der beabsichtigten Gewässerbenutzung ausgehenden Gefährdungspotentials gesetzt werden (vgl. Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Mai 2017, WHG § 12 Rn. 28 m.w.N., siehe auch BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 5 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage nach der Zulässigkeit des Nachschiebens von Erwägungen nach Abschluss der UVP-Vorprüfung ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem Sinne geklärt, als nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfungsergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 29).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Je größer die Nähe zum Bereich der zwingenden UVP-Pflicht, umso eher ist anzunehmen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (BT-Drs. 14/4599 S. 97, siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
    Grundsätzlich ist ein Vorhaben im Sinne des Fachrechts auch ein Vorhaben im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 41.86

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz - Wasserrechtliche Gestattungen -

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706

    Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis

    Dabei gilt insbesondere, dass der insoweit anzulegende Wahrscheinlichkeitsmaßstab stets in Relation zum quantitativen und qualitativen Ausmaß des von der beabsichtigten Gewässerbenutzung ausgehenden Gefährdungspotentials gesetzt werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17 ff.; vgl. VG München, B.v. 28.10.2022 - M 31 SN 22.4592 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Darauf besteht zwar kein Anspruch seitens der Umweltverbände, ein entsprechender Antrag kann allerdings Anlass sein, ermessensgerechte Erwägungen über Widerruf und Rücknahme anzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 5/17 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 5 K 440/16

    Vollzug einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

    Diese Formulierung ist dahin auszulegen, dass keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung bestehen darf, oder anders gesagt, es muss mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer Beeinträchtigung kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; VGH München, Beschl. v. 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 - juris Rn. 18 mwN; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).

    Unterstellt dies trifft zu - was sich allerdings schon in den vergangenen Jahren gezeigt haben müsste, da die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sich bereits seit 2012 auf die nicht von der Wiedervernässung betroffenen Flächen beschränkt -, so ist der verstärkte Schöpfwerksbetrieb jedoch nicht im Sinne der erforderlichen wertenden Zuordnung von Verursachungsbeiträgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 18) adäquat kausal auf die Wiedervernässung zurückzuführen.

    Sieht man als vom wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebot umfasst und damit drittschützend nur die Anforderung an, dass das Grundwasser im fraglichen Bereich und die Wasserfassung Peterskreuz nicht beeinträchtigt werden darf, in dem Sinne dass - auf der Grundlage des flexiblen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs des allgemeinen Ordnungsrechts (vgl. BVerwG Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17) - aktuell keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer schädlichen Gewässerveränderung bestehen darf, so wären die Klägerinnen nur in ihren Rechten verletzt, wenn eine entsprechende Gefahr positiv festgestellt würde, oder wenn eine Gefahr noch nicht ausreichend untersucht worden wäre.

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    Bei Drittanfechtungsklagen gegen eine wasserrechtliche Gestattung ist mangels abweichender Regelungen des materiellen Rechts auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 - juris Rn. 23; B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17), hier dem Erlass der beschränkten Erlaubnis (27.5.2014).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Dies bedeutet, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 7 B 5.18

    Zugangsanspruch zu den Akten über ein Investitionsprojekt in Berlin hinsichtlich

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647

    Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von

    Auch auf den Besorgnisgrundsatz kann es mit Blick auf die divergierenden Formulierungen in § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG und § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WHG nicht ankommen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - juris Rn. 72).

    Vielmehr gilt der Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - juris Rn. 71), wobei das Maß des Hinreichenden auch im Wasserrecht - wie im allgemeinen Polizei- und Sicherheitsrecht auch ("Je-desto-Formel") - in Relation zum quantitativen und qualitativen Ausmaß des von der beabsichtigen Gewässerbenutzung ausgehenden Gefährdungspotentials gesetzt und hierdurch bestimmt werden muss (vgl. Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 61. EL April 2011, § 12 WHG Rn. 28; s.a. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 6.3.1991 - 5 S 2630/89 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 12.7.1977 - 525 VIII 75 - Leitsatz nach juris; VG Würzburg, U.v. 20.3.2012 - W 4 K 11.492 - juris Rn. 28; Knopp/Müller in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, 56. EL Juli 2021, § 12 Rn. 31).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323

    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

    Die Wendung "nicht zu besorgen" ist dahingehend auszulegen, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).
  • VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

    Darüber hinaus ist die Größe des Vorhabens lediglich ein weiteres bei der Vorprüfung zu berücksichtigendes Kriterium, das die Behörde nicht ihrer Verpflichtung enthebt, die Vorprüfung anhand des materiell-rechtlichen Maßstabes des § 3c Satz 1 UVPG a.F. durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 -, juris Rdnr. 10).
  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Die Grenzen der Pflicht zur staatlichen Wissensgenerierung im Einzelnen lassen sich nicht abstrakt bestimmen, sondern richten sich nach der Art der Materie und den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296

    Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

  • VG Ansbach, 17.01.2018 - AN 9 K 16.01362

    Drittanfechtung einer Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser in ein Gewässer

  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

  • VG Karlsruhe, 21.07.2020 - 6 K 3258/18

    Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung durch Brunnenbau eines

  • VG München, 28.10.2022 - M 31 SN 22.4592

    Vorläufiger Rechtschutz eines Grundstücksnachbarn gegen eine beschränkte

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.1781

    Drittanfechtung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 K 20.741

    Drittanfechtungsklage gegen gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Keine Verletzung

  • VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975

    Errichtung einer Tiefgarage im Wasserschutzgebiet

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1397

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht,

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1159

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht,

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