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   BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19   

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BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19 (https://dejure.org/2019,33202)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 (https://dejure.org/2019,33202)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 (https://dejure.org/2019,33202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • doev.de PDF

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichen Verbundtarif im ÖPNV

  • rewis.io

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichen Verbundtarif im ÖPNV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um die Erteilung einer Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Betrieb mehrerer Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr; Anwendung eines für das Verkehrsunternehmen nicht auskömmlichen Verbundtarifs; Ausgleich der Mindereinnahmen; Ausreichende ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV

  • juve.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil: Kommunen bei ÖPNV-Finanzierung gestärkt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV

  • heuking.de (Kurzinformation)

    BVerwG entscheidet Grundsatzstreit im ÖPNV zugunsten der Aufgabenträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 368
  • NVwZ 2020, 244
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19
    Sollte die Klage Erfolg haben und die Klägerin eine Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Betrieb des Linienbündels beanspruchen können, stünde ihr die Möglichkeit offen, den Verkehrsvertrag aufzulösen und auf die ihr bereits erteilte Genehmigung zu verzichten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 13).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19
    Sollte die Klage Erfolg haben und die Klägerin eine Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Betrieb des Linienbündels beanspruchen können, stünde ihr die Möglichkeit offen, den Verkehrsvertrag aufzulösen und auf die ihr bereits erteilte Genehmigung zu verzichten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 13).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19
    Für die Klage auf Tätigwerden des untergesetzlichen Normgebers ist indessen nicht die Leistungsklage, sondern die Feststellungsklage statthafte Klageart (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19
    Im Zweifel - und so auch hier - ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 ).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 8 C 23.19

    Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK

    Es wäre nur dann zu verneinen, wenn die Entscheidung im vorliegenden Verfahren ihr offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen könnte und die Nutzlosigkeit eindeutig wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 und vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 - NVwZ 2020, 244 Rn. 14).
  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

    Eine solche allgemeine Vorschrift müsse den interessierten Verkehrsunternehmen aber bereits vor Ablauf der Frist zur Abgabe eines Angebots zugänglich sein, um ihre diskriminierungsfreie Anwendung sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 -, juris).

    Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 hat die Klägerin die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 - eingereicht.

    Im Zweifel sei das Rechtsschutzinteresse zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3.19 -, juris).

    Im Zweifel - und so auch hier - ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 -, juris, Rn. 19).

    Zwar lässt sich § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG entnehmen, dass eine Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich bleibt, auch wenn Ausgleichsleistungen auf der Grundlage einer sog. "allgemeinen Vorschrift" gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 30).

    Die diskriminierungsfreie Anwendung einer allgemeinen Vorschrift ist nach Ablauf der Einreichungsfrist für eigenwirtschaftliche Anträge schon deshalb nicht mehr möglich, weil ein interessierter Unternehmer - wie die Klägerin - sie seinem Antrag nicht mehr zugrunde legen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 10 C 3/19 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 61/19

    Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW;

    Eine Einschränkung des Wahlrechts dergestalt, dass eine Verpflichtung zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift bestehe, ergebe sich, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, Rn. 31 ff. ausgeführt habe, nicht aus Art. 12 Abs. 1 GG oder aus § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG.

    vgl. etwa zur Statthaftigkeit einer gegen den Satzungsgeber gerichteten Feststellungsklage auf den Erlass einer allgemeinen Vorschrift BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 126/20
    Eine Einschränkung des Wahlrechts dergestalt, dass eine Verpflichtung zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift bestehe, ergebe sich, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, Rn. 31 ff. ausgeführt habe, nicht aus Art. 12 Abs. 1 GG oder aus § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG.

    vgl. etwa zur Statthaftigkeit einer gegen den Satzungsgeber gerichteten Feststellungsklage auf den Erlass einer allgemeinen Vorschrift BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 51/20

    Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW;

    Eine Einschränkung des Wahlrechts dergestalt, dass eine Verpflichtung zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift bestehe, ergebe sich, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, Rn. 31 ff. ausgeführt habe, nicht aus Art. 12 Abs. 1 GG oder aus § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG.

    vgl. etwa zur Statthaftigkeit einer gegen den Satzungsgeber gerichteten Feststellungsklage auf den Erlass einer allgemeinen Vorschrift BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, juris, Rn. 25.

  • BVerwG, 06.10.2020 - 4 B 10.20

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel

    Die Beschwerde macht nicht geltend, dass das Oberverwaltungsgericht den prozessrechtlichen Maßstab für die Verneinung des Rechtsschutzinteresses - die eindeutige und offensichtliche Nutzlosigkeit der Rechtsverfolgung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 , vom 18. Dezember 2014 - 7 C 22.12 - Buchholz 406.27 § 71 BBergG Nr. 1 Rn. 22 und vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 - BVerwGE 166, 368 Rn. 14; Beschluss vom 12. August 1993 - 7 B 123.93 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 16 = juris Rn. 3) - verfehlt habe.
  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung;

    Im Zweifel ist es zu bejahen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, BVerwGE 166, 368-377, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18

    Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer

    Daher fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage selbst im Fall ihres Erfolges für den Kläger keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (BVerwGE 121, 3; BSGE 82, 176, 177 und 182 f.), die begehrte gerichtliche Entscheidung also weder gegenwärtig noch zukünftig die Stellung des Klägers verbessern würde (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 24/10 R -, juris, Rn. 10; noch strenger BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 8 C 23/19 -, juris, Rn. 18 ; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, NVwZ 2020, 244 <"Die Nutzlosigkeit muss eindeutig sein.
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 8 CS 19.1633

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wasserrechtlichen Genehmigung

    Im Zweifel ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 = juris Rn. 19; U.v. 10.10.2019 - 10 C 3.19 - juris Rn. 14; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2460 - nicht veröff., UA S. 10, der das hier streitgegenständliche Vorhaben betraf).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 5 MB 22/20

    Einstweilen neuer Betreiber für den Buslinienverkehr im Teilnetz West des Kreises

    Da die Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 2 Buchst. l der Verordnung (EG) 1370/2007 diskriminierungsfrei sein muss, darf sie nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Genehmigungsanträge nicht mehr mit dem Ziel geändert werden, einem einzelnen Unternehmen zur Eigenwirtschaftlichkeit zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 3.19 -, juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - L 11 KA 54/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von

  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 5 C 21.3025

    Erfolglose Prozesskostenhilfebeschwerde: Beratung nach dem

  • OVG Sachsen, 26.01.2023 - 1 A 455/17

    Vorbescheid; Rechtschutzbedürfnis

  • VG Düsseldorf, 01.02.2021 - 6 L 2468/20

    Widerruf, Mietwagen, Widerspruch, Anfechtungsklage, Rechtsbehelfsbelehrung

  • VG Karlsruhe, 28.04.2021 - A 2 K4365/20
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