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   BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19   

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https://dejure.org/2019,43755
BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19 (https://dejure.org/2019,43755)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2019 - 10 C 2.19 (https://dejure.org/2019,43755)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 (https://dejure.org/2019,43755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Vergabeentscheidung über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausschreibung; § 7 Abs. 1 S. 1 BADV vermittelt den Bewerbern um die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten ein subjektives Recht

  • doev.de PDF

    Anfechtung der Auswahl eines Konkurrenten für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten

  • rewis.io

    Anfechtung der Auswahl eines Konkurrenten für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BADV § 7 Abs. 1 S. 1 und S. 5
    Anfechtung einer Vergabeentscheidung über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausschreibung; § 7 Abs. 1 S. 1 BADV vermittelt den Bewerbern um die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten ein subjektives Recht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flughafenbetreiber muss Vergabe von Dienstleistungen europaweit ausschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrfach unterlegener Bewerber kann auch nur gegen erneute Vergabe an anderen klagen! (VPR 2020, 70)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Der Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausschreibung verletzt die Klägerin in ihrem daraus folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch und damit in eigenen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 22 ff. und Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 - Buchholz 442.40 § 19 c LuftVG Nr. 2 Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 17).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Die Verwirkung ist ein Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, wonach ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 6 B 18.19 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 20 D 38/10

    Sachgerechte Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Durch Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10 - wurde das beklagte Land auf die Klage der jetzigen Beigeladenen zu 2 unter Aufhebung des genannten Bescheides zur Neubescheidung verpflichtet; die Revision gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg.
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Dessen Wegfall kann nur dann angenommen werden, wenn der Erfolg einer Klage die Rechtsstellung des Klägers nicht verbessern würde; dabei muss diese Nutzlosigkeit eindeutig sein (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 3 B 16.15

    Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Auswahlentscheidung; Auswahl des

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19
    Der Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausschreibung verletzt die Klägerin in ihrem daraus folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch und damit in eigenen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 22 ff. und Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 - Buchholz 442.40 § 19 c LuftVG Nr. 2 Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Für eine allgemeine Leistungsklage fehlte es jedenfalls am Rechtsschutzinteresse, wenn und weil die begehrte Leistung dem Kläger zweifelsfrei keinen Nutzen mehr bringen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2015 - 7 C 8.14 - BVerwGE 153, 99 Rn. 19 m.w.N. und vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 - Buchholz 442.43 BADV Nr. 1 Rn. 18).
  • BVerwG, 13.03.2020 - 8 B 2.20

    Voraussetzungen der Verwirkung eines Klagerechts

    Die Verwirkung ist ein Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, wonach ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 - Rn. 17).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall

    Die Verwirkung ist ein Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, wonach ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 - jurion Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21

    Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die ein Beteiligter - etwa der Dienstherr oder ein begünstigter Dritter - vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment; s. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 30. August 2018, a. a. O. Rn. 21, und vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 -, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 2 B 69.18 -, juris Rn. 17, und vom 18. Juli 2019, a. a. O., jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - 20 D 299/20

    Auswahl des Dienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Köln/Bonn

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 10 C 2.19 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 23. November 2017 - 20 D 4/16.AK -, a. a. O., und vom 23. November 2017 - 20 D 7/16.AK -.
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