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   BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57   

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https://dejure.org/1960,1317
BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57 (https://dejure.org/1960,1317)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1960 - II C 355.57 (https://dejure.org/1960,1317)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1960 - II C 355.57 (https://dejure.org/1960,1317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 12.10.1928 - III 45/28

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57
    Im übrigen geht der Hinweis auf den vom Reichsgericht (RGZ 122, 113) aufgestellten Grundsatz, Unklarheiten über die Rechtsstellung eines Beamten müßten zu Lasten des Staates gehen, schon deshalb fehl, weil nach den auf der Anwendung irrevisiblen Rechts beruhenden und deshalb für das Revisionsgericht bindenden Darlegungen des Berufungsgerichts die Richtlinien keine Unklarheiten aufweisen und infolgedessen auch über die Rechte der Kläger keine Unklarheiten bestehen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57
    Der Regelung der Richtlinien, die diesen Personenkreis von dem Empfang der Ministerialzulage ausschließt, kann vielmehr ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden, der die Differenzierung bei der Gewährung von Ministerialzulage sachlich einleuchtend macht und vertretbar erscheinen läßt (BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51], BVerwGE 6, 134 [143]), da es dem Herkommen entspricht, Ministerialzulage nur den in den Ministerien beschäftigten Beamten zu gewähren.
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57
    Der Regelung der Richtlinien, die diesen Personenkreis von dem Empfang der Ministerialzulage ausschließt, kann vielmehr ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden, der die Differenzierung bei der Gewährung von Ministerialzulage sachlich einleuchtend macht und vertretbar erscheinen läßt (BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51], BVerwGE 6, 134 [143]), da es dem Herkommen entspricht, Ministerialzulage nur den in den Ministerien beschäftigten Beamten zu gewähren.
  • RG, 30.05.1933 - III 431/32

    1. Wie ist die Beschäftigung eines Reichsbeamten im Landesdienst rechtlich zu

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1960 - II C 355.57
    An die Auslegung dieses Begriffs durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht ebenfalls nach Maßgabe der §§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO gebunden; denn auch die Auslegung und Anwendung der Richtlinien - mögen diese als Rechtsvorschriften oder als Verwaltungsanordnungen anzusehen sein (vgl. RGZ 141, 134 [140]) - sind der Prüfung im Revisionsverfahren entzogen, weil sie jedenfalls nicht Bundesrecht sind.
  • BVerwG, 14.10.1977 - 2 B 45.77

    Rechtsform der bei Bedarf von den Ländern zu errichtenden Außenstellen der

    Durch das vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 10. November 1960 - BVerwG II C 355.57 - (Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 19) ist nämlich bereits geklärt, daß es für den Anspruch auf Gewährung von Ministerialzulage, soweit der Gesetzgeber einen solchen Anspruch an die Behördenorganisation knüpft, darauf ankommt, welche Organisationsform tatsächlich gewählt wurde, unabhängig davon, ob dabei vielleicht bundesrechtliche Vorschriften verletzt wurden.
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