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   BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80   

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BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80 (https://dejure.org/1983,7033)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1983 - 9 CB 812.80 (https://dejure.org/1983,7033)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1983 - 9 CB 812.80 (https://dejure.org/1983,7033)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Verfahrensmängeln - Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers - Glaubhaftmachung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung, zuletzt durch Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - entschieden hat, trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 160.81

    Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch § 52 Nr. 2 S. 3

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Auf die - auch mit ihr geltend gemachten, aus den angeführten Gründen freilich unbegründeten - Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin kann die Besetzungsrüge nach § 133 Nr. 1 VwGO nicht gestützt werden (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1981 - BVerwG 9 CB 160.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung, zuletzt durch Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - entschieden hat, trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Dann aber kam es auf die allgemeine Frage nicht mehr an, ob die PLO gegenüber Krankenschwestern, die die Organisation ohne Erlaubnis verlassen haben, Sanktionen verhängt, zumal keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlagen und von der Klägerin auch nicht vorgetragen worden waren, daß Krankenschwestern durch diese Sanktionen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung getroffen werden sollen, was Voraussetzung für eine politische Verfolgung ist (vgl. die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - InfAusR 1983, 228-235, EuGRZ 1983, 385-392, 392-395).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung, zuletzt durch Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - entschieden hat, trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80
    Das gilt auch dann, wenn der Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigter anerkannt ist (vgl. Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 38).
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