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   BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88   

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BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88 (https://dejure.org/1989,1382)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 (https://dejure.org/1989,1382)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1989 - 8 C 27.88 (https://dejure.org/1989,1382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung eines Bebauungsplans - Herstellung einer Erschließungsanlage - Erschließungsrechtliches Ermessen - Planungsrechtliche Bindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom Bebauungsplan/Ausbauplan abweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 80
  • NVwZ 1990, 569
  • DVBl 1990, 436
  • DÖV 1990, 284
  • ZfBR 1990, 102
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BBauG) für Anbaustraßen eine erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung voraussetzt, d.h. eine Herstellung, die den Anforderungen genügt, die das in § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG geregelte erschließungsrechtliche Planerfordernis an die erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit, insbesondere beitragsfähiger Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG stellt (vgl. zum erschließungsrechtlichen Planerfordernis einerseits und zur planungsrechtlichen Bindung andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Beitragsbescheid rechtmäßig ist, bestimmt sich ungeachtet dessen nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in seiner Fassung durch Artikel 1 des Beschleunigungsgesetzes vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - BBauG -, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - in Kraft getreten ist (vgl. unter anderem Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
    Diese Voraussetzung erfüllt z.B. eine Straße, wenn eine vorhandene, im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage läßt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung (und den sonst bestehenden Umständen) das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, daß ein Bebauungsplan daran nichts mehr ändern könnte (vgl. unter anderem Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich; sie allein erfordern für eine Straße im Innenbereich nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1975 - BVerwG IV C 78.73 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BBauG) für Anbaustraßen eine erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung voraussetzt, d.h. eine Herstellung, die den Anforderungen genügt, die das in § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG geregelte erschließungsrechtliche Planerfordernis an die erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit, insbesondere beitragsfähiger Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG stellt (vgl. zum erschließungsrechtlichen Planerfordernis einerseits und zur planungsrechtlichen Bindung andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 7 Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 - juris Rn. 16; OVG LSA, Beschluss vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Dem ist in bezug auf das erschließungsrechtliche Planerfordernis angesichts der Geringfügigkeit der in Rede stehenden Planabweichungen, d.h. sowohl der Planüber- als auch der Planunterschreitung, und des mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks, sicherzustellen, daß namentlich Anbaustraßen nur in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der entsprechenden Gemeinde hergestellt werden (Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - UA S. 10), ohne weiteres zuzustimmen.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Da rechtlicher Gegenstand des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses nur die diesem Erfordernis unterliegende Anlage als solche, d.h. neben ihrem - bei Straßen - Verlauf die Fläche ist, die für die Herstellung in Anspruch genommen wird (vgl. Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80 (83 f.)), ist das erschließungsrechtliche Planerfordernis erfüllt.
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    Der Gesetzgeber hat mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollen, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 27.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 25 S. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10

    Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 10.11.1989 - BVerwG 8 C 27.88 -, zit. nach JURIS) ist diese Voraussetzung z.B. für eine Straße erfüllt, wenn eine vorhandene im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte.

    Auch der Hinweis der Klägerin, dass die Beklagte statt der ausgeschriebenen Bitumen-Fahrbahn eine Pflasterung durchgeführt hat, führt nicht zum Erfolg, da selbst Abweichungen von etwaigen Festsetzungen des Bebauungsplans erschließungsbeitragsrechtlich unbeachtlich wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1989, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom: 10. November 1989 - 8 C 27.88 -, 27. April 1990 - 8 C 77.88, 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 - und 3. Juli 1992 - 8 C 34.90 -, alle zitiert nach juris) sind Gegenstand der nach § 125 Abs. 2 BauGB materiell-rechtlich gebotenen Abwägung - ebenso wie bei § 125 Abs. 1 BauGB - Umfang (Länge und Breite) und Verlauf der Erschließungsanlage, und nicht etwa weitere nach § 9 Abs. 1 BauGB mögliche Festsetzungen.

    Zwar verletzen geringfügige Abweichungen von der Abwägungsentscheidung nicht das erschließungsrechtliche Planerfordernis, weil dieses lediglich eine Grobabstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur in der Gemeinde bezweckt (BVerwG, Urteile vom: 3. Oktober 1975 - IV C 78.73 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16; 10. November 1989 a.a.O.; 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris; Driehaus a.a.O., § 7 RN 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. nicht erforderlich, wenn im Zeitpunkt des Beginns der zur erstmaligen endgültigen Herstellung führenden Baumaßnahmen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, Umfang und Verlauf der Erschließungsanlage bereits in einer Weise festlagen, die für eine gestaltende Planung der Gemeinde keinen Raum mehr ließ (BVerwG, Urteile vom: 12. Oktober 1973 - IV C 3.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4; 22. März 1974 - IV C 23.72 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; 4. April 1975 - IV C 75.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7; sowie vom 10. November 1989 a.a.O., 27. April 1990 a.a.O. und 3. Juli 1992 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LB 363/06

    Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht im Falle einer geringfügig von den

    Eine von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig abweichende Herstellung der Erschließungsanlage schließt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht aus, wenn dadurch weder der Verlauf der Erschließungsanlage grundlegend verändert noch für die hergestellte Anlage mehr an Fläche in Anspruch genommen worden ist als nach dem Bebauungsplan vorgesehen (wie BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27/88 - BVerwGE 84, 80).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27/88 -, BVerwGE 84, 80 = NVwZ 1990, 569 = DÖV 1990, 284), der sich der Senat anschließt, zwingt nicht jede Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu der Annahme, dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sei nicht genügt.

    Diesem ist in Bezug auf Verlauf und Fläche der Verkehrsanlage erst dann nicht mehr Rechnung getragen, wenn der Verlauf grundlegend verändert worden ist und es sich deshalb bei der angelegten im Vergleich zu der ursprünglich konzipierten um eine andere Erschließungsanlage handelt, oder wenn die Abweichung zur Folge hat, dass für die hergestellte Anlage mehr an Fläche in Anspruch genommen worden ist als nach dem Bebauungsplan vorgesehen (BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27/88 - a. a. O.).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Dem damit angesprochenen erschließungsrechtlichen Planerfordernis ist ohne weiteres genügt; denn die für die Herstellung der "Grünanlage Waldaustraße" in Anspruch genommene Fläche entspricht der Fläche, die im einschlägigen Bebauungsplan für die Herstellung der dort ausgewiesenen "Grünfläche-Parkanlage" vorgesehen ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80 [83]).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Mit ihm wird lediglich eine "Grobabstimmung" angestrebt; der Gesetzgeber hat mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollen, daß insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (vgl. u.a. Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 25, S. 7 (10)).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Vielmehr berühren geringfügige Abweichungen das Planerfordernis nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27/88 - juris Rn. 15; Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LB 363/06 - juris Rn. 31).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88

    Erschließungsbeitrag für die Kosten beitragsfähiger Anbaustraßen - Rechtlicher

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 22.180

    Erschließungsbeitragsrecht, Beginn der technischen Herstellung, Erlass von

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 28.88
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87

    Erschließungsbeitrag; Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung;

  • VG Osnabrück, 26.07.2001 - 2 A 59/00

    Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmiung im Geltungsbereich eines

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