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   BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88   

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BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88 (https://dejure.org/1989,6966)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1989 - 8 C 29.88 (https://dejure.org/1989,6966)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1989 - 8 C 29.88 (https://dejure.org/1989,6966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag für die Kosten beitragsfähiger Anbaustraßen - Rechtlicher Gegenstand des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses - Planabweichung einer dem Planerfordernis unterliegenden Anlage - Nachrichtliche Qualität festsetzbarer Planinhalte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BBauG) für Anbaustraßen eine erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung voraussetzt, d.h. eine Herstellung, die den Anforderungen genügt, die das in § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG geregelte erschließungsrechtliche Planerfordernis an die erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit, insbesondere beitragsfähiger Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG stellt (vgl. zum erschließungsrechtlichen Planerfordernis einerseits und zur planungsrechtlichen Bindung andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    (Wie Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 -).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Beitragsbescheid rechtmäßig ist, bestimmt sich ungeachtet dessen nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in seiner Fassung durch Artikel 1 des Beschleunigungsgesetzes vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - BBauG -, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - in Kraft getreten ist (vgl. unter anderem Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86] ).
  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BBauG) für Anbaustraßen eine erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung voraussetzt, d.h. eine Herstellung, die den Anforderungen genügt, die das in § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG geregelte erschließungsrechtliche Planerfordernis an die erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit, insbesondere beitragsfähiger Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG stellt (vgl. zum erschließungsrechtlichen Planerfordernis einerseits und zur planungsrechtlichen Bindung andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich, sie allein erfordern für eine Straße im Innenbereich nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1975 - BVerwG IV C 78.73 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 S. 1 ).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88
    Diese Voraussetzung erfüllt z.B. eine Straße, wenn eine vorhandene, im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage läßt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung (und den sonst bestehenden Umständen) das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, daß ein Bebauungsplan daran nichts mehr ändern könnte (vgl. unter anderem Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 m.weit.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89

    Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 10.11.1989 - BVerwG 8 C 29.88 - auf die Revision der Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlungen und Entscheidung zurückverwiesen.
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