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   BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92   

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https://dejure.org/1992,18310
BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92 (https://dejure.org/1992,18310)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 9 B 180.92 (https://dejure.org/1992,18310)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 9 B 180.92 (https://dejure.org/1992,18310)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
    Denn nur in bezug auf solche Umstände läßt sich sagen, daß sie bei der Entscheidung "unberücksichtigt" geblieben sind (VGH Bad.-Württemberg, VBlBW 1992, 264 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
    Aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 28 AsylVfG hat das Bundesverwaltungsgericht geschlossen, daß bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der nach dieser Vorschrift zu treffenden Behördenentscheidung die zur Zeit der behördlichen Entscheidung bestehende Sach- und Rechtslage sowie der Erkenntnisstand zugrunde zu legen sind, den die Behörde damals besaß (Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243; Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
    Aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 28 AsylVfG hat das Bundesverwaltungsgericht geschlossen, daß bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der nach dieser Vorschrift zu treffenden Behördenentscheidung die zur Zeit der behördlichen Entscheidung bestehende Sach- und Rechtslage sowie der Erkenntnisstand zugrunde zu legen sind, den die Behörde damals besaß (Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243; Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
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