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BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Asylberechtigter - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1992 - A 13 S 175/92
- BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91
Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
Denn nur in bezug auf solche Umstände läßt sich sagen, daß sie bei der Entscheidung "unberücksichtigt" geblieben sind (VGH Bad.-Württemberg, VBlBW 1992, 264 ). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
Aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 28 AsylVfG hat das Bundesverwaltungsgericht geschlossen, daß bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der nach dieser Vorschrift zu treffenden Behördenentscheidung die zur Zeit der behördlichen Entscheidung bestehende Sach- und Rechtslage sowie der Erkenntnisstand zugrunde zu legen sind, den die Behörde damals besaß (Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243; Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]). - BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88
Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92
Aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 28 AsylVfG hat das Bundesverwaltungsgericht geschlossen, daß bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der nach dieser Vorschrift zu treffenden Behördenentscheidung die zur Zeit der behördlichen Entscheidung bestehende Sach- und Rechtslage sowie der Erkenntnisstand zugrunde zu legen sind, den die Behörde damals besaß (Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243; Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).