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BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Annahme einer inländischen Fluchtalternative
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 25.07.1994 - 12 UE 2230/91
- BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94
Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dargelegt, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>). - BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93
Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94
Der beschließende Senat hat sich in zahlreichen Entscheidungen zu den Anforderungen an die Annahme einer inländischen Fluchtalternative rechtsgrundsätzlich geäußert (vgl. z.B. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 [148]; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 -). - BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90
Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94
Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dargelegt, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 10.11.1994 - 9 B 653.94
Der beschließende Senat hat sich in zahlreichen Entscheidungen zu den Anforderungen an die Annahme einer inländischen Fluchtalternative rechtsgrundsätzlich geäußert (vgl. z.B. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 [148]; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 -).
- BVerwG, 04.01.1995 - 9 B 751.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfolgungsgefahr für Tamilen …
Auch reicht der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen anderer Oberverwaltungsgerichte für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. zuletzt etwa den Beschluß des Senats vom 10. November 1994 - BVerwG 9 B 653.94 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>).