Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2670
BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56 (https://dejure.org/1958,2670)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1958 - III C 296.56 (https://dejure.org/1958,2670)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1958 - III C 296.56 (https://dejure.org/1958,2670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,2670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Kriegsschadenrente wegen Sparerschadens - Auf dem Nießbrauch an Hypothekenforderungen beruhende Zinsansprüche als Sparanlage - Frage einer Minderung des Nennbetrages von Sparanlagen - Notwendigkeit der Vorlage an den Großen Senat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1956 - IV C 127.55
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Materiell ist die Frage, ob der Nießbraucher an einer Sparanlage Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben kann, durch das Urteil des IV. Senats vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - (RLA 1956 S. 361; NJW 1957 S. 194) präjudiziert, und zwar verneint - Leitsatz: "Ein Nießbraucher an Sparanlagen im Sinne des § 15 LAG kann nicht als unmittelbar Geschädigter nach §§ 229 und 261 LAG angesehen werden." Die Begründung dieses Urteils beschränkt sich auf folgendes: Der Nießbraucher - dort: an Wertpapieren - sei nicht unmittelbar Geschädigter, da es sich anders als im Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - (NJW 1955 S. 515; BVerwGE 1, 215) um einen Sparerschaden und nicht um einen Kriegssachschaden handle, bei dem außer dem Eigentümer auch ein dinglich Berechtigter nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG wegen Existenzverlustes ausgleichsberechtigt sein könne.

    Da der IV. Senat am 13. Oktober 1958 - BVerwG IV ER 3.58/62² - erklärt hat, daß er an seinem Urteil vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - festhalten will, bedarf es einer Entscheidung des Großen Senats (§ 47 Abs. 1 BVerwGG in Verbindung mit § 333 LAG).

  • RG, 30.10.1936 - IV 126/36

    1. Ist der Nießbraucher eines Vermögens dem Besteller des Nießbrauchs gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Dieses (§§ 1047, 1068 BGB) sowie das Steuer- und Abgabenrecht wiesen dem Nießbraucher regelmäßig den Reinertrag zu, aber nur den Reinertrag, so daß er die aus den Erträgen zu entrichtenden Lasten zu tragen habe (RGZ 153, 29 [32]).
  • BVerwG, 04.11.1954 - III C 16.53

    Ausgleichsberechtigung des unmittelbar Geschädigten nach dem

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Materiell ist die Frage, ob der Nießbraucher an einer Sparanlage Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben kann, durch das Urteil des IV. Senats vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - (RLA 1956 S. 361; NJW 1957 S. 194) präjudiziert, und zwar verneint - Leitsatz: "Ein Nießbraucher an Sparanlagen im Sinne des § 15 LAG kann nicht als unmittelbar Geschädigter nach §§ 229 und 261 LAG angesehen werden." Die Begründung dieses Urteils beschränkt sich auf folgendes: Der Nießbraucher - dort: an Wertpapieren - sei nicht unmittelbar Geschädigter, da es sich anders als im Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - (NJW 1955 S. 515; BVerwGE 1, 215) um einen Sparerschaden und nicht um einen Kriegssachschaden handle, bei dem außer dem Eigentümer auch ein dinglich Berechtigter nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG wegen Existenzverlustes ausgleichsberechtigt sein könne.
  • RG, 07.05.1915 - II 36/15

    Kündigungsrecht nach § 247 BGB

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen.
  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener"

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Er macht nicht einen Existenz verlust als besondere Schadensart (wie Abs. 1 Nr. 4 der §§ 12, 13 LAG) geltend, sondern einen Vermögensschaden, der die Wirkung gehabt hat, seine Existenzgrundlage zu vernichten (§ 272 Abs. 1 Satz 1 und 3 LAG; vgl. hierzu BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]).
  • RG, 30.03.1939 - V 190/38

    1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
    Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen.
  • BVerwG, 10.12.1958 - III C 212.55

    Rechtsmittel

    Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der rechtlichen Gesichtspunkte nimmt der Senat auf seinen Vorlagebeschluß vom heutigen Tage, dem10. Dezember 1958, - BVerwG III C 296.56 - in der Sache Gerstenberg Bezug.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht