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BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine Kriegsschadenrente wegen Sparerschadens - Auf dem Nießbrauch an Hypothekenforderungen beruhende Zinsansprüche als Sparanlage - Frage einer Minderung des Nennbetrages von Sparanlagen - Notwendigkeit der Vorlage an den Großen Senat
Verfahrensgang
- LVG Hannover - AH II 277/55
- LVG Hannover, 06.07.1956 - AH III 277/55
- BVerwG, 15.02.1957 - III C 296.56
- BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
- BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.08.1956 - IV C 127.55
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Materiell ist die Frage, ob der Nießbraucher an einer Sparanlage Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben kann, durch das Urteil des IV. Senats vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - (RLA 1956 S. 361; NJW 1957 S. 194) präjudiziert, und zwar verneint - Leitsatz: "Ein Nießbraucher an Sparanlagen im Sinne des § 15 LAG kann nicht als unmittelbar Geschädigter nach §§ 229 und 261 LAG angesehen werden." Die Begründung dieses Urteils beschränkt sich auf folgendes: Der Nießbraucher - dort: an Wertpapieren - sei nicht unmittelbar Geschädigter, da es sich anders als im Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - (NJW 1955 S. 515; BVerwGE 1, 215) um einen Sparerschaden und nicht um einen Kriegssachschaden handle, bei dem außer dem Eigentümer auch ein dinglich Berechtigter nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG wegen Existenzverlustes ausgleichsberechtigt sein könne.Da der IV. Senat am 13. Oktober 1958 - BVerwG IV ER 3.58/62² - erklärt hat, daß er an seinem Urteil vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - festhalten will, bedarf es einer Entscheidung des Großen Senats (§ 47 Abs. 1 BVerwGG in Verbindung mit § 333 LAG).
- RG, 30.10.1936 - IV 126/36
1. Ist der Nießbraucher eines Vermögens dem Besteller des Nießbrauchs gegenüber …
- BVerwG, 04.11.1954 - III C 16.53
Ausgleichsberechtigung des unmittelbar Geschädigten nach dem …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Materiell ist die Frage, ob der Nießbraucher an einer Sparanlage Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben kann, durch das Urteil des IV. Senats vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - (RLA 1956 S. 361; NJW 1957 S. 194) präjudiziert, und zwar verneint - Leitsatz: "Ein Nießbraucher an Sparanlagen im Sinne des § 15 LAG kann nicht als unmittelbar Geschädigter nach §§ 229 und 261 LAG angesehen werden." Die Begründung dieses Urteils beschränkt sich auf folgendes: Der Nießbraucher - dort: an Wertpapieren - sei nicht unmittelbar Geschädigter, da es sich anders als im Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - (NJW 1955 S. 515; BVerwGE 1, 215) um einen Sparerschaden und nicht um einen Kriegssachschaden handle, bei dem außer dem Eigentümer auch ein dinglich Berechtigter nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG wegen Existenzverlustes ausgleichsberechtigt sein könne.
- RG, 07.05.1915 - II 36/15
Kündigungsrecht nach § 247 BGB
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen. - BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57
Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Er macht nicht einen Existenz verlust als besondere Schadensart (wie Abs. 1 Nr. 4 der §§ 12, 13 LAG) geltend, sondern einen Vermögensschaden, der die Wirkung gehabt hat, seine Existenzgrundlage zu vernichten (§ 272 Abs. 1 Satz 1 und 3 LAG; vgl. hierzu BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]). - RG, 30.03.1939 - V 190/38
1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen.
- BVerwG, 10.12.1958 - III C 212.55
Rechtsmittel
Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der rechtlichen Gesichtspunkte nimmt der Senat auf seinen Vorlagebeschluß vom heutigen Tage, dem10. Dezember 1958, - BVerwG III C 296.56 - in der Sache Gerstenberg Bezug.