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   BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97   

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https://dejure.org/1997,6212
BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz und Einbringung von Ecstasy und Marihuana in den dienstlichen Bereich - Verstoß gegen die Pflicht eines Soldaten zu Gehorsam sowie achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten - Verabreichung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 169
  • NJW 1998, 1730
  • NVwZ 1998, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Schutzwürdig ist vor allem das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerläßliche Bewußtsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (vgl. Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [17] = NZWehrr 1989, 108 [110]> und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [BVerwG 25.01.1996 - 2 WD 24/95] = NZWehrr 1996, 257>).

    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung der Maßregelung eines solchen Fehlverhaltens gleichgültig, ob die Geschädigte dem Täter später verziehen hat oder nicht (Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - m.w.N.).

    Daran fehlt es dann, wenn der Soldat davon ausgehen mußte, daß er bei den weiteren Ermittlungen als "Täter" entlarvt werden würde (Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - ).

  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97

    Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    "Wenn das gegenseitige Vertrauen unter den Angehörigen der Bundeswehr in der von dem Soldaten vorgenommenen Art und Weise mißbraucht wird, so ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis" (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Es bildet auch die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Aufmerksamkeit, da es dabei auch um die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr geht (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Sie sind aber als nicht so gewichtig anzusehen, um von dem Grundsatz abzuweichen, wonach ein Zeitsoldat seine Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft weder durch private Schwierigkeiten noch durch starke dienstliche Belastung eingeschränkt sehen kann (vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstliche Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Selbst wenn auch bei der Augenblickstat die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses von der Situation des Einzelfalles abhängig ist und als solche noch keinen sicheren Rückschluß darauf zuläßt, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - ), spricht gegen die Spontaneität des Tatentschlusses des Soldaten sein späters Verhalten.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wäre das nur der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet gewesen wäre, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr hätte erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Schließlich kann auch der Umstand, daß der Soldat im sachgleichen Strafverfahren zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden ist, nicht zur disziplinaren Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Zwar sind die denkbaren Folgen der Einnahme von Ecstasy amtsbekannt (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96 - <NJW 1997, 810 [ff.]>), aber es sind keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, daß der Soldat zum Zeitpunkt des Besitzes bzw. der Verabreichung von Ecstasy-Krümel rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen hatte.
  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Hierdurch hat der Soldat das von Dienstherrn in ihn gesetzte Vertrauen erheblich enttäuscht (vgl. dazu Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 -).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 2 WD 9.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen gegen einen wiederholt Dienstgeleder

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87

    Kameradendiebstahl - Dienstvergehen

  • Drs-Bund, 11.03.1997 - BT-Drs 13/7100
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auch ist das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerlässliche Bewusstsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr gleichermaßen schutzwürdig, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (siehe auch BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 , vom 21. Mai 1996 - 2 WD 22.95 - BVerwGE 103, 321 , vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 , vom 12. November 1998 - 2 WD 12.98 - BVerwGE 113, 290 und vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die Wahrung der Kameradschaft unter Soldaten, sondern ebenso maßgeblich auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und Angehörigen der Truppenverwaltung bei (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 3 S. 12 und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 = Buchholz 250.0 § 34 WDO Nr. 39 S. 85).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Die Rechtsprechung des Senats weist in neuerer Zeit auch Erkenntnisse über den Umgang mit Kokain und Amphetamin (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - ) sowie Ecstasy (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - <NJW 1998, 1730 = NZWehrr 1998, 169>) auf.
  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die Wahrung der Kameradschaft unter Soldaten bei, sondern maßgeblich auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und Angehörigen der Truppenverwaltung (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 , vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 , vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 52 ff. und Rn. 79 und vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 62 m.w.N.).
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