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   BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97   

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BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97 (https://dejure.org/1998,2953)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 7 C 42.97 (https://dejure.org/1998,2953)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 7 C 42.97 (https://dejure.org/1998,2953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Eigenheims - Enteignung - Aufbaugesetz - Redlicher Erwerb - Rechtsverstoß - Eigentums- und Nutzungsrechte - Konzentration - Manipulativer Erwerb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration von Eigentums- und Nutzungsrechten; manipulativer Erwerb

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a und c; ; GVVO § 3 Abs. 4 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration von Eigentums- und Nutzungsrechten; manipulativer Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 274
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
    Er beruhte auf einem Wertgutachten, das nach der die Westeigentümer diskriminierenden Ertragswertmethode erstellt war (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ) und den ausdrücklichen Hinweis des Gutachters enthielt, daß der Sachwert den Ertragswert übersteige (vgl. dazu das Schreiben des Gutachers an den Kläger vom 2. April 1994 - Bl. 78 der Gerichtsakte -).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
    Da die durch den Beklagten anerkannte Berechtigung des Klägers nach § 2 Abs. 1 VermG nicht Gegenstand der Klage ist und von den Beigeladenen auch mit ihrem Rechtsmittel nicht angegriffen wird, betrifft das Revisionsverfahren ausschließlich die Frage, ob der aus der anerkannten Berechtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG folgende Restitutionsanspruch gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. Urteile des Senats vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt - sowie vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 - ZOV 1998, 379).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein schuldhaftes Verschweigen eines solchen erwerbsrelevanten Umstandes überhaupt von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG erfaßt wird, der auf seiten der Erwerber nur ein Kennen oder Kennenmüssen und damit eine Manipulation auf seiten der staatlichen Stelle voraussetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ), oder ob ein solches Verhalten als ein den gesetzlichen Regelbeispielen vergleichbarer Fall unredlichen Erwerbs einzuordnen wäre; denn der Vorwurf des Verwaltungsgerichts, die Beigeladenen hätten den Erwerbsvorgang gezielt beeinflußt, geht fehl.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
    Da die durch den Beklagten anerkannte Berechtigung des Klägers nach § 2 Abs. 1 VermG nicht Gegenstand der Klage ist und von den Beigeladenen auch mit ihrem Rechtsmittel nicht angegriffen wird, betrifft das Revisionsverfahren ausschließlich die Frage, ob der aus der anerkannten Berechtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG folgende Restitutionsanspruch gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. Urteile des Senats vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt - sowie vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 - ZOV 1998, 379).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Das Verbot der Grundstückskonzentration bezog sich nämlich nur auf den Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Grundstücke (vgl. hierzu Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17; vgl. auch die gemeinsame Richtlinie zur Regelung des Verfahrens der Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs in der DDR vom 16. Mai 1978 in der Fassung vom 19. Mai 1983 zu Abschnitt III Nr. 12 i.V.m. Nr. 6).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Die auf das Gegenteil hindeutende, den ideologischen Grundsätzen der DDR entsprechende offenkundige und durch die umfassende Kontrolle des gesamten Verkehrs mit Grundstücken dokumentierte (vgl. Grundstücksverkehrsverordnung vom 15. Dezember 1977 ) Zielsetzung der DDR, die Anhäufung von Grundbesitz - und insbesondere von Wohnimmobilien - in einer Hand möglichst zu vermeiden, wird beispielsweise belegt durch § 3 Abs. 4 Buchst. c der Grundstücksverkehrsverordnung vom 15. Dezember 1977, § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 14. Dezember 1970 (GBl I Nr. 24, S. 372; zu beidem vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63 S. 145 ), § 2 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 DB zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime ... vom 19. Dezember 1973 (GBl I, S. 590) und - in der Tendenz - durch § 7 der Verordnung über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen vom 31. August 1978 (GBl I, Nr. 40, S. 425).
  • BVerwG, 28.08.2001 - 7 B 12.01

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögensrechtliche

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63) ab.

    Davon abgesehen ist die Frage, die der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - (a.a.O., S. 148) offen lassen konnte, weil nach dem damaligen Sachverhalt kein schuldhaftes Verschweigen eines erwerbsrelevanten Umstandes vorlag, im Sinne der ersten Alternative zu beantworten.

  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 241/98

    Übertragbarkeit von Ansprüchen und Rechten aus einem "hängenden Kaufvertrag" über

    Ziel dieser Regelung war es nicht, den Erwerb weiteren unbeweglichen Eigentums in jedem Falle zu verhindern (BVerwG ZfIR 1999, 443, 445).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07

    Voraussetzungen für den Erlass der Betreibensaufforderung; Anforderungen an die

    2 1. Die Begründung der Beschwerde, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63) i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab, führt nicht zur Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 B 35.04

    Divergenzrüge hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "Eigenheim" i.S. des Rechts

    4 In dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 42.97 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63 S. 145) stellt das Bundesverwaltungsgericht die in der DDR geltende Rechtslage dar.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Weder hat das Verwaltungsgericht den von der Beschwerde dem angefochtenen Urteil unterstellte Rechtssatz aufgestellt, dass die von den vertraulichen "Hinweisen" für den Erwerb von Grundstücken vorausgesetzte Nutzung nur eine Wohnnutzung sein könne, noch enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63, den ihm von der Beschwerde unterstellten Rechtssatz, dass "im Bewusstsein der Bevölkerung nur verankert war, dass das Eigentum an mehr als einem Wohngrundstück grundsätzlich unerwünscht war".
  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

    Der Erwerb eines Eigenheims durch den Eigentümer unbebauter Landwirtschaftsflächen widersprach hingegen weder den allgemeinen Rechtsvorschriften der DDR noch der seinerzeitigen Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 -, ZOV 1999, 161 ff).
  • VG Berlin, 08.03.2001 - 29 A 140.96

    Rückübertragung eines Grundstücks ; Erwerb von Eigentum in redlicher Weise; Kauf

    Ob die von der Klägerin zu 1) nunmehr in den Vordergrund gestellte Schwarzgeldabrede bei einem Ankauf von Privat überhaupt von der Bestimmung des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG erfasst wird, die auf Seiten der Erwerber nur ein Kennen oder Kennenmüssen und damit eine Manipulation auf Seiten der staatlichen Stelle voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1998, VIZ 1999, 341; ebenso Urteil der Kammer vom 24. Februar 2000 - VG 29 A 507.94 - Urteilsabdruck S. 12), oder ob ein solches Verhalten als ein den gesetzlichen Regelbeispielen vergleichbarer Fall unredlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG) einzuordnen wäre, braucht die Kammer nicht zu entscheiden.
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