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   BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12   

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https://dejure.org/2012,42205
BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12 (https://dejure.org/2012,42205)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2012 - 4 B 16.12 (https://dejure.org/2012,42205)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 4 B 16.12 (https://dejure.org/2012,42205)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge einer Aufklärungspflichtverletzung wegen Nichtbefragung eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt

  • rewis.io

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Rüge einer Aufklärungspflichtverletzung wegen Nichtbefragung eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Ihre Rüge entspricht deshalb nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Eines vorherigen Hinweises des Oberverwaltungsgerichts, welche Folgerungen es aus der Nichtvorlage der Steuerbescheide zu ziehen gedenke, bedurfte es nicht (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Wenn sich die Rüge - wie hier - auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht, erfordert sie die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44; Beschluss vom 18. Juli 2002 - BVerwG 4 BN 17.02 -).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02

    Vorliegen einer revisionsbegründenden Überraschungsentscheidung - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Wenn sich die Rüge - wie hier - auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht, erfordert sie die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44; Beschluss vom 18. Juli 2002 - BVerwG 4 BN 17.02 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03

    Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, ein Denkmaleigentümer könne sich dann nicht mit dem Einwand entlasten, ein Förderantrag habe nach seiner Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg, wenn eine Förderung nicht ausgeschlossen sei, hatte zuvor schon das Oberverwaltungsgericht Koblenz vertreten (OVG Koblenz, Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03 - BauR 2005, 535).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 15.12.2011 - AZ: OVG 2 L 152/06.
  • BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86
    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch dazu, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorher anzudeuten oder seine mögliche spätere Beweiswürdigung mitzuteilen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287 ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12
    Ob ihre Kritik berechtigt ist, kann offen bleiben; denn der Bereich der Tatsachenfeststellung ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 B 4.13

    Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der Rügefrist

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2012 (BVerwG 4 B 16.12) wird verworfen.

    Der Senat hat die Rüge, wie auch die Klägerin nicht in Abrede stellt, zutreffend wiedergegeben, die Gründe referiert, warum das Oberverwaltungsgericht von der vermissten Befragung des Gutachters Abstand genommen hat, und zu der Rüge Stellung genommen (Beschluss vom 10. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 16.12 - Rn. 3).

    Auch dazu hat sich der Senat geäußert und die Kritik der Klägerin, dass das Oberverwaltungsgericht die Kosten für die Sanierung der Gebäude A und C nicht von den Erträgen abgezogen hat, die durch die Vermietung der Gebäude erwirtschaftet werden können, als Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gewertet (Beschluss vom 10. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 16.12 - Rn. 4).

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Unabhängig davon, dass die Äußerung einer Entscheidungs-"Tendenz" der Entäußerung einer feststehenden Rechtsauffassung nicht gleich zu setzen ist, erfordert die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2012 - 4 B 16/12, juris Rn. 11; Beschl. v. 18.07.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 6; ferner auch BVerfG, Beschl. v. 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch dazu, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorher anzudeuten oder seine mögliche spätere Beweiswürdigung mitzuteilen (BVerwG, B.v. 10.12.2012 - 4 B 16.12 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1572

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch dazu, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorher anzudeuten oder seine mögliche spätere Beweiswürdigung mitzuteilen (BVerwG, B.v. 10.12.2012 - 4 B 16.12 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; ergänzende bilanzierte

    Zudem erfordert die Rüge, die angegriffene Entscheidung sei wegen einzelner Feststellungen oder rechtlicher Gesichtspunkte eine unzulässige Überraschungsentscheidung, eine substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 10.12.2012 - 4 B 16.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1526

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch dazu, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorher anzudeuten oder seine mögliche spätere Beweiswürdigung mitzuteilen (BVerwG, B.v. 10.12.2012 - 4 B 16.12 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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